Die Grünen: Frauenstatut – Feministische, sexistische Kackscheiße
Für alle, die das feninistische, sexistische Meisterwerk der Grünen noch nicht kennen, präsentieren wir hier
das Frauenstatut der Grünen als pdf.
Damit sind die Grünen mit der Linken in Sachen Frauenbevorzugung auf gleicher Höhe.
Das Frauenstatut liegt brav und artig auf deren Server. Man kann Männerfeindlichkeit an diesem Dokument nachvollziehen. Die Ausdrucksweise, die nicht unsere ist, haben wir uns von den liebreizenden Feministinnen ausgeliehen. Wir geben sie aber direkt wieder zurück. 😉
Aus dem Statut:
§1 MINDESTQUOTIERUNG
Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.
Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 4 des Frauenstatuts.
Reine Frauenlisten sind möglich, reine Männerlisten nicht. Frauen haben Vetorecht, Männer haben keins. Durch die ungeraden Plätze gibt es zumeist mehr gewählte Frauen als Männer; es kommt höchstens zu einem Gleichstand. Die Anzahl der Frauen in der Partei und die Eignung der Frauen ist irrelevant.
§ 2 VERSAMMLUNGEN
(1) Präsidien von Bundesversammlungen werden paritätisch besetzt. Die Versammlungsleitung übernehmen Frauen und Männer abwechselnd.
Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und Männer reden abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, ist die Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
Möchte keine Frau mehr sprechen, haben die Männer die Klappe zu halten. Es sei denn, die holde Weiblichkeit ist so freundlich und gewährt das Rederecht.
Es geht so weiter.