[Link] Bettina Röhl:
Heterophobie II
Heterophobie – der erste Teil des Artikels wurde bereits in unserer „Presseschau: Hart aber fair – Gendergemurkse II“ verlinkt. Heute legt Bettina Röhl wortgewaltig in Tichys Einblick nach.
Betrachtungen des Grundgesetzes
Sie erstaunt mit neuen Betrachtungen bezüglich
- des Grundgesetzes,
- der Verfassungswidrigkeit einer konketen Änderung,
- dem Radikalfeminismus und
- der sich immer stärker entwickelnden Heterophobie in unserer Gesellschaft.
Bettina Röhls Texte lohnen sich immer.
Der aus der Feder nimmersatter Radikalfeministinnen dem Grundgesetz 3,2 hinzugefügte schlichte und böse Gedanke, dass der Staat nicht nur die Gleichberechtigung von Mann und Frau garantiert, sondern permanent wie ein Irrer darauf zu achten hätte, die fehlende Gleichberechtigung tatsächlich herzustellen, beinhaltet die unwiderlegliche menschenverachtende und absurde Vermutung der Verfassung, dass es Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau niemals geben kann. Und dann liegt da noch die unabänderliche Anweisung in dem Satz, dass es eine auf Ewigkeit perpetuierte Verpflichtung des Staates zur notfalls gewaltsamen Verfolgung weiter bestehender Ungleichheiten gäbe.