Kein Genderwahn:
„Sparkassen-Kundin muss sich Kunde nennen lassen„
Spiegel Online berichtet über ein vernünftiges Urteil des BGH.
BGH-Urteil – Sparkassen-Kundin muss sich Kunde nennen lassen
Marlies Krämer wollte durchsetzen, dass sie von ihrer Sparkasse als Kundin angesprochen wird – nicht als Kunde. Doch der Bundesgerichtshof hat ihr Gesuch abgelehnt.
Die Dame war bereits für einigen Genderwahn verantwortlich:
(…) Die Seniorin hatte zuvor Rechtsstreitigkeiten für sich entschieden: So verzichtete sie in den Neunzigerjahren so lange auf einen Pass, bis sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs. Davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet. (…)
Es ist erstaunlich, dass der Genderwahn einmal in seine Schranken gewiesen wurde.
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