Seit November warnen wir vor den Plänen von Justizminister Heiko Maas, das Sexualstrafrecht feministisch zu ändern.
Definitionsmacht mit Justizminister Heiko Maas
Definitionsmacht mit Feminist Heiko Maas – es wird ernst.
Änderung des „Vergewaltigungsparagrafen“ – Änderung des Sexualstrafrechts durch Heiko Maas.
Spiegel Online spricht heute erneut von
Gesetzeslücken. Justizminister Maas plant Verschärfungen im Sexualstrafrecht.
Justizminister Heiko Maas will Lücken im Sexualstrafrecht schließen und in Zukunft die sexuelle Selbstbestimmung insbesondere von Frauen stärken. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits in Planung.
Diese Aussage ist falsch. Es geht ausschließlich und nicht „insbesondere“ um die Frau. Es geht auch nicht um Selbstbestimmung, es geht um die Einführung der Definitionsmacht für Frauen (das vermeintliche Opfer entscheidet, ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht).
Die Dunkelziffer bei Sexualstraftaten ist hoch. Längst nicht alle Übergriffe werden angezeigt, die meisten ereignen sich im engen sozialen Umfeld der Opfer. FrauenrechtlerInnen schätzen, dass jede siebte Frau in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr mindestens einmal im Leben schwere sexuelle Gewalt erfährt.
Ganz großzügig übersehe ich an dieser Stelle einmal, dass in einem Artikel eines häufig gelesenen Magazins gegen jede Rechtschreibregel gegendert wird. An dieser Stelle wird ein zweites Mal auf Frauen hingewiesen. Warum man nichts von männlichen Opfern sexueller Gewalt erfährt, liegt auf der Hand: Heiko Maas ist feministisch, der Spiegel ist feministisch und die Frauenrechtler sind ebenfalls feministisch. In einem feministischen Zusammenhang haben die Belange von Männern keine Daseinsberechtigung – aus Sicht der Feministen.
Es gibt männliche Opfer sexueller Gewalt und auch männliche Opfer von Vergewaltigung. Hier geht es aber darum, der Frau ein Werkzeug in die Hand zu geben, um den Mann im Nachhinein einer Vergewaltigung zu bezichtigen. Die neuen Möglichkeiten der Strafverfolgung wird dazu führen, dass es massiv zu Falschvorwürfen kommen wird.
Wie die „taz“ berichtet, will Minister Heiko Maas (SPD) sexuelle Handlungen unter Strafe stellen, die gegen den Willen eines Beteiligten geschehen, aber bislang kaum geahndet werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich in der Ressortabstimmung, wie eine Sprecherin des Ministers in Berlin sagte.
„Sexuelle Handlungen“ sollen unter Strafe gestellt werden. Man distanziert sich also vorweg vom Begriff der Vergewaltigung. Warum können sie bislang kaum geahndet werden? Das hat gute Gründe. Einer ist z. B., dass ein unschuldiger wie Jörg Kachelmann eben nicht verurteilt wird. Jörg Kachelmann ist ohnehin schon genug durch die Vergewaltigungsvorwürfe geschädigt worden. Dennoch kommt es immer wieder zu Fehlurteilen. Man erinnere sich nur an den tragischen Fall Horst Arnold. Diese beiden Fälle zeigen, dass es keiner Verschärfung des Sexualstrafrechts bedarf, sondern eher einer objektiveren Rechtsprechung, in der es um Beweise geht. Dass im Falle Kachelmann auch noch eine Existenz nahezu durch Presse und Medien ruiniert worden ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wofür braucht man also ein schärferes Sexualtstrafrecht, wenn es ohnehin schon zu Fehlurteilen kommt? Horst Arnold ist über dies Falschvorwürfe gestorben. Nun fordern feministische Kräfte also, dass alles noch einfacher werden soll, Fehlurteile durchzubringen.
Es gehe etwa um Fälle, in denen der Täter zwar Gewalt anwendet oder androht, aber kein enger ursächlicher Zusammenhang zu den ausgeübten sexuellen Handlungen besteht, sagte Unions-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).
Einen solchen Fall soll man mir bitte detailliert schildern. Man kann sich Szenerien ausdenken, in denen es nach einem häuslichen Streit zu erotischen Handlungen kommt. Diese Handlungen könnten dann anschließend durch die Frau und zwar ausschließlich durch die Frau, als Vergewaltigung bezeichnet werden. Egal, ob diese Handlungen zunächst einvernehmlich stattgefunden haben oder nicht. Was will der Mann im Falle einer solchen Anzeige nach neuem Sexualstrafrecht denn tun? Hier geht es um die Wertung durch die Frau. Gewalt, die angedroht worden ist, lässt sich nicht bestreiten, wenn es um widersprüchliche Aussagen geht. Hier wird nun „insbesondere“ der Frau Glauben geschenkt.
Was hindert eine Frau daran, zu behaupten, ihr sei Gewalt angedroht worden? Ein spaßiges, kindisches, scherzhaft gemeintes „Schläfst Du nicht mir mir, dann haue ich Dich!„, dürfte dann für einen Vergewaltigungsvorwurf ausreichend sein.
Es gehe weiter um sexuelle Überraschungsangriffe, bei denen das Opfer überrumpelt wird und sich deshalb nicht wehrt. Aber auch um Fälle, in denen eine Frau Angst vor der üblichen Gewalttätigkeit des Mannes hat und deshalb den erkennbar abgelehnten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt. Anders als bisher soll es in Zukunft nicht mehr darauf ankommen, ob der Mann in der konkreten Situation Gewalt angedroht oder angewandt hat.
Überraschungssex ist ab jetzt Vergewaltigung! Eine Frau könnte sich überrumpelt fühlen! Mag es sein, dass Frauen auf das Niveau von Kleinkindern reduziert werden? Frauen können also nicht „Nein!“ sagen, wenn etwas zu überraschend ist. Frauen sind nur aus feministischer Sicht behindert und haben ein Kleinkindniveau. Anders kann ich mir dieser Gesetzentwurf, der von Frauenrechtlerinnen entwickelt wurde, nicht zu erklären.
Wenn ich in einer Situation mit „üblichen Gewalttätigkeiten“ bin, sollte ich schleunigst sehen, dass ich aus dieser Situation herauskomme. Im Gegensatz zu Männern gibt es Frauenhäuser. „Übliche Gewalt“ reicht dann also auch im Falle einer Nicht-Gewaltanwendung aus, um für eine Vergewaltigung zu sorgen. Wenn man die Situaiton von Gewalt und Gewaltandrohung los löst, ist man bei der Definitionsmacht angekommen. Welcher Mann soll beweisen können, dass er irgendwann eben nicht Gewalt angedroht hat?
Konkret will Maas den Paragrafen 179 im Strafgesetzbuch neu fassen, der bislang den sexuellen Missbrauch widerstandsfähiger Menschen unter Strafe stellt. Anlass der Reform ist die Istanbul-Konvention des Europarats, dem 47 Staaten angehören. Nach dieser Konvention aus dem Jahr 2011 ist jede „nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung“ zu bestrafen.
Hier steht das böse Wort Istanbul-Konvention. Die Istanbul Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Man sieht: Es geht nur „insbesondere“ um die Frau. Die Istanbul Konvention ist ein rein feministisches Konstrukt, das auf Rechte von Männern keine Rücksicht nimmt. Da werden schonmal Dinge wie „Unschuldsvermutung“ entsorgt, weil man Frauen Vergewaltigungen glauben will, die ohne jede Gewaltausübung „stattgefunden“ haben. Was bedeutet schon die Unschuldsvermutung, wenn das Grundprinzip des Rechtsystems „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) ist. Mit dem Gesetzentwurf hebelt man dieses Grundprinzip aus.
Die Gesetzesänderung ist Frauenrechtlern aber schon zu wenig:
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) ist skeptisch: Die Strafandrohung für Sexualdelikte bleibe auch nach der geplanten Gesetzesänderung hinter Maßgaben internationaler Übereinkommen zurück. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums trage nicht zu einem wirklich besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bei, sagte sie. Kuder verwies darauf, dass in der Begründung des Entwurfs schon vom Ministerium selbst eingeräumt werde, dass mit der vorgesehenen Minimaländerung bestehende Strafbarkeitslücken nicht vollständig geschlossen würden.
Es ist interessant: Von welchen Strafbarkeitslücken spricht man hier? Man spricht von Strafbarkeitslücken, die durch die Definition der Vergewaltigung im Feminismus vielleicht auftreten. Im Feminismus ist Sex sogar eine Vergewaltigung, wenn sich die Frau anschließend nicht mehr „wohlfühlt“ und den Sex bereut. Wir bewegen uns hier ganz klar auf die feministische Definitionsmacht zu. Es soll niemand behaupten, er sei nicht informiert gewesen.
Mit Gesetzen und dem Thema Missbrauch hat sich Kardamom im Artikel „Der Missbrauch des Wortes „Missbrauch“ beschäftigt.