Hier wird die erste Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Frauenquote ausführlich behandelt:

Frauenquote | FreieWelt.net.

Aus der Klagebegründung:

Das Grundgesetz sagt in Artikel 3, Absatz 3: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Wir hoffen, dass sich noch viele anschließen werden. Es ist erstaunlich wie grundsätzliche Werte an Bindung verlieren, wenn es um die „positive Diskriminierung der Frau“ – also um die Diskriminierung des Mannes – geht. Feministen scheinen keine Werte zu haben, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ziele geht.

Update

Die Klage wurde leider mittlerweile durch das Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgewiesen:

BVG nimmt Verfassungs­beschwerde zur Frauenquote nicht an

Wir sollten nun mehrfach Klagen gegen die Quote einreichen.