zwischendurch - Mayhem - Faktum Magazin

zwischendurch: Beschneidung

Ganz böser Titel, nicht wahr? So wird es aber gehandhabt: Ganz nebenbei und selbstverständlich werden Beschneidungen bei Jungs durchgeführt. Ebenso nebenbei und selbstverständlich gibt es Ausstellungen und TV-Beiträge im Kinder-TV zum Thema.

Hin und wieder gibt es allerdings Lichtblicke. Einen dieser lichten Momente findet man beim Deutschlandradio.

Beschneidung bei Jungen – Kann eine Körperverletzung erlaubt sein?

Es geht um einen türkischstämmigen Mann, der als Kind nach muslimischer Tradition beschnitten worden ist. Religionsfreiheit wird immer wieder für das Recht auf Beschneidung herangezogen. Die Körperverletzung und Verstümmelung von Kindern wird also aufgrund eines Rechtes auf Religionsfreiheit der Eltern durchgeführt. Ein Kind kann die Konsequenzen einer Beschneidung nicht übersehen und sollte diese Entscheidung erst in einem höheren Alter treffen müssen/dürfen.

Nicht nur muslimische und jüdische Kinder werden beschitten. Beschneidungen werden auch bei vielen anderen Kindern durchgeführt. Häufig werden Argumente in den Kampf für das eigene reine Gewissen geschickt, die völliger Quatsch sind. Hier ist die AIDSprophylaxe an erster Stelle zu nennen. Beschnittene Männer verbreiten angeblich AIDS in geringerem Umfang als unbeschnittene Männer. (Beschnittene Männer stecken sich angebilich weniger an und verbreiten AIDS daher auch weniger.)

Diese Aussagen werden mittlerweile stark angezweifelt bzw. verneint. (Beschneidung-von-Jungen.de und Gib-Aids-keine-Chance.de)

Ein völlig verwerfliches Argument ist das Argument der Optik. Es werden tatsächlich Jungs beschnitten, weil ein Elternteil (der ehrlichkeithalber: meist sind es die Mütter) einen beschnittenen Penis optisch schöner findet als einen unbeschnittenen. In einschlägigen Foren kann man lesen, wie sich Mütter über die gewünschte Entfernung der Vorhaut ihrer Söhne austauschen. Das Kindeswohl liegt diesen Menschen bestimmt nicht am Herz.

Argumente gegen die operative Entfernung der Vorhaut

Eine Menge gesammelte Argumente gegen die Beschneidung findet man auf der bereits genannten Webseite Beschneidung von Jungen. Es gibt neben den möglichen Komplikatonen bei der Operation viele weitere Nachteile für den Beschnittenen. Ein sehr wichtiges Argument ist die dauerhafte Zerstörung der Sexualität des Beschnittenen durch die dauerhafte Vernichtung der Sensibilität von wichtigen Nervenzellen der Eichel für einen empfindsamen Sex.

Die juristische Seite

Sie wird im Artikel des Deutschlandradios beschrieben:

Das sagt der Strafrechtsprofessor Rolf Herzberg. Dass es sich bei der Beschneidung, also dem Entfernen der Penisvorhaut, um eine Körperverletzung handelt, ist unter Juristen unstrittig. Jedoch kann eine Körperverletzung auch erlaubt sein, wenn es Gründe gibt, die sie rechtfertigen. Als ein solcher Grund wurde bei jüdischen und muslimischen Beschneidungen lange Zeit unhinterfragt die religiöse Tradition anerkannt. Bis zum Kölner Beschneidungsurteil von 2012. (…)

Dieses Beschneidungsurteil führte zur endgüligen Legalisierung dieser Praxis. So richtig unverständlich wird es, wenn man sich klar macht, dass die Beschneidung beim Mädchen strafbar ist. Verabschiedet wurde ein Gesetz zur Beschneidung im Dezember 2012. Dort heißt es:

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Während die Beschneidung von Jungs also legal ist, sieht man es bei Mädchen ganz anders. Bei den Mädchen heißt es nämlich:

§ 226a
Verstümmelung weiblicher Genitalien

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Allein sprachlich schlägt hier das „Patriarchat“ erbarmungslos zu: Bei Jungs heißt es „Beschneidung„, bei Mädchen  heißt es „Verstümmelung weiblicher Genitalien„. Da wird den Jungs direkt gezeigt, wie sehr sie sich auf das „Patriarchat“ verlassen können.

Auch bei der Beschneidung findet natürlich keine Islamisierung statt

Auch wenn das Judentum bei dem Thema eine gewisse Rolle spielt, ist der jüdische Einfluss als eher gering einzuschätzen. Die Anzahl der Moslems übertrifft die Zahl der Juden bei weitem. Es ist daher also eher eine Anbiederung an den Islam zu vermuten. Das Deutschlandradio schreibt dementsprechend:

(…) Rolf Herzberg: „Das Entscheidende war die Aussage des Gerichtes, dass der Akt der Beschneidung eine rechtswidrige Körperverletzung war. Und unsere Politik sah sich unter Druck, weil von Anfang an Protest sich erhob, insbesondere der Religionsfunktionäre auf islamischer und jüdischer Seite.“ (…)

Aber auch bei dieser religiösen Komponente muss festgestellt werden, dass hier ganz eindeutig sexistisch zu Ungunsten der Jungs bewertet wird.

Zum Thema Beschneidung gibt es bereits einige Artikel von mir im pelzblog.