In der Ausgabe 20 des „Spiegel“ vom 09.05.20
schreibt der Autor Christian Reiermann unter der Überschrift
Attentat auf Europa:
der Karlsruher Richterspruch droht die EU noch weiter auszuhöhlen.
der Karlsruher Richterspruch droht die EU noch weiter auszuhöhlen.
Online (Paywall):
Bundesverfassungsgericht zu EZB-Programm
Dieses Urteil ist ein Attentat
Was ist passiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil dem fortgesetzten Ankauf von sog. Staatsanleihen zwar keinen grundsätzlichen Riegel vorgeschoben, jedoch angemahnt, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müsse.
Der Hintergrund dieser Ankäufe erklärt sich aus der 2008er Krise, deren Folge auch die hätte sein können, dass man den Euro als ein gescheitertes Projekt einer Gemeinschaftswährung zu Grabe getragen hätte.
Vor dem Hintergrund der gravierenden ökonomischen Disparitäten im EU-Raum, hatte eine ganze Reihe von Ökonomen ein solches Szenario angedacht.
Immerhin waren einige Länder der Euro-Zone nicht mehr imstande, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen oder Investitionen zu tätigen, da ihnen die Banken keine weiteren Kredite mehr ermöglichten.
„Scheitert der Euro, dann scheitert Europa“ ließ Frau Merkel verlauten, was aufgrund der Vormachtstellung Deutschlands in der EU Gewicht hatte und schon unter Mario Draghi zu monatlichen Ankäufen sog. Staats- und Industrieanleihen führte, die sich geraume Zeit in der astronomischen Höhe von 60 Mrd. € monatlich bewegten! Aktuell wird immer noch von gut 20 Mrd. gesprochen.
Nun kann man vielleicht davon ausgehen, dass es sich hier im Grunde um bedrucktes Papier handelt, das man irgendwo in Bad-Banks verstaut oder einfach nur abheftet und dabei zugleich das dringend benötigte Geld einfach druckt, zumal man zumindest eine kleine Inflation ganz gerne verursacht sehen wollte. Das setzt aber voraus, dass man auf längere Sicht entweder mit Rückzahlungen rechnet oder, so dies nicht möglich scheint, mit einem Schuldenerlass vor dem Hintergrund, dass der Gedanke eines Unterganges der freundlichen, meist etwas südlich situierten Länder, ziemlich schrecklich anzusehen wäre und vermutlich auch unangenehme Folgen hätte.
Auch das ist richtig, bedeutet jedoch zugleich das Signal, dass auch die wirtschaftlich wesentlich schwächeren EU-Mitglieder durchaus auf dem gleichen Niveau (schuldenfinanziert) leben können, wie die Menschen in den Industrienationen, weil diese das (und das ist wichtig zu wissen) nämlich co-finanzieren. In diesem Falle wäre es allerdings wichtig, die Co-Finanzierer mal ganz vorsichtig zu fragen, ob das denn (dauerhaft?) in ihrem Sinne ist oder ob sie das von ihnen erarbeitete Geld nicht lieber selber verbrauchen würden.
Zugegeben wäre das egoistisch, aber anders herum ist es eigentlich kommunistisch. Eigentlich!
Nur mal so ganz harmlos und zugegeben ein wenig theoriefern.
Jedenfalls haben sich die Karlsruher Richter hierzu ein paar Gedanken gemacht, weil es ja auch nicht um irgend etwas, sondern um hunderte von Milliarden geht und weil die Politiker in Deutschland einen Eid auf die eigene Verfassung schwören und keinesfalls auf den EuGH, denn die eigene (nationale) Verfassung kann sich nur der Souverän geben und ein EU-Volk— gibt es nun mal nicht.
Es gibt eine europäische Bevölkerung, zusammengesetzt aus einer ganzen Reihe von Nationen, Sprachen und kulturellen Besonderheiten, die z.T. sehr unterschiedlich ausfallen können, wenn man ein wenig genauer hinsieht.
Nun meint aber Herr Reiermann im „Spiegel“, die Karlsruher Richter hätten sich da auf ein Terrain vorgewagt, von dem sie offensichtlich wenig verstehen. Aber Moment mal, die haben hier doch einen offensichtlich gewordenen Verfassungsbruch im Fokus, weil ja nicht Schaden vom deutschen Volk abgewendet wird, wie es der Verfassungsgrundsatz fordert, sondern ganz im Gegenteil. Und davon verstehen sie nichts?
Lächerlich sei die Entscheidung von Karlsruhe, weil sie von der EZB verlange, die Beschlüsse besser zu erklären. Kaum eine Entscheidung, wie den Ankauf von Staatsanleihen, habe sie in der Öffentlichkeit so diskutiert. Das „interne Ringen“ der Notenbänker habe sich in den Pressekonferenzen, in Ratssitzungen und in Interviews gespiegelt. Mehr Transparenz sei kaum gegangen.
Dabei ist die Vorstellung von mit sich (und anderen?) ringenden Notenbänkern durchaus nicht ohne Charme!
Anmaßend sei der Richterspruch, weil Bundesbank und Bundesregierung aufgerufen seien, der EZB nahezulegen, sich an der deutschen Verfassungswirklichkeit zu orientieren und wenn jeder der Mitgliedsstaaten Ähnliches wolle, dann wäre der Euro bald Geschichte.
So ist das also. Es geht letztendlich um die Euro-Rettung und um diese nicht zu gefährden, darf man sich nicht mehr um die nationalen Verfassungen, also nicht mehr um nationales Recht kümmern, muss es sogar (als guter EU-Europäer) missachten.
Andreas Voßkuhle und seine Kollegen opfern angeblich (im Vorübergehen!) den Grundsatz der Unabhängigkeit der Notenbank. Sie müsse frei sein von den Einflüssen der Politik. Die Notenbank handelt also irgendwie unpolitisch, weil Geldwirtschaft und Politik nichts miteinander zu tun haben—oder zu tun haben wollen und zur Not auch gegen den Souverän?
Gefährlich schließlich sei der Richterspruch, da er Vorbehalte gegen den EuGH schüre und Nationalisten in den Mitgliedsstaaten zu Widerborstigkeit ermuntere.
Die Formulierung ist interessant, erinnert sie doch an Zeiten des Absolutismus, wo man die Widerborstigen und Querulanten ihrer gerechten (Todes-)Strafe zuführte, was heute zugegeben ein wenig schwieriger geworden ist, aber drohen ist ja auch schon mal ein bewährtes Mittel der Einschüchterung, wenn da jemand aufzumucken wagt gegen das Brüsseler Konzept eines EU-Gesamtstaates und damit zugleich der Aufkündigung der eigenen (nationalen) Rechtsstaatlichkeit und einen durch niemanden legitimierten EuGH.
Alle diese Bösewichte bekommen jetzt Formulierungshilfen aus Karlsruhe!
Das ist wohl so ähnlich wie mit den „Trollen“ (es handelt sich hierbei um deutsche Professoren), deren Argumente gelegentlich hilfreich für die AfD sind.
Immerhin werden Optimisten gesichtet, welche im Karlsruher Urteil eine Entlastung der EZB erblicken wollen, um endlich eine gemeinsame Finanzpolitik zu installieren. Diese wäre allerdings nichts weiter als eine Schuldenunion. Oder was sonst?
Das Urteil ermuntere dazu, nationale Egoismen auszuleben und wirke wie aus der Zeit gefallen. Wenn sich Zentralbänker, Bundestag und Regierung mit der Frage herumplagen müssen, ob die EZB-Beschlüsse nun angemessen oder übertrieben seien, dann sei das so, als ob sich ein Feuerwehrchef während eines Großeinsatzes dafür zu rechtfertigen hätte, dass er vier Löschzüge eingesetzt habe und keine drei.
Das ist ein interessanter Vergleich, zumal die Frage nach der Ursache des Großbrandes wesentlich interessanter gewesen wäre, zumal das, was nach solchen Katastrophen übrig bleibt, ohnehin in keinem realistischen Verhältnis mehr zum Materialeinsatz steht und noch etwas zum Thema herumplagen:
Das Wesen der Demokratie ist eine arge Plage. Wer an den Hebeln der Macht sitzt, ist damit besonders geschlagen und aus seiner Sicht berechtigt interessiert, die diskursiven Plagen klein zu halten.
Das Interesse des Demos ist dem allerdings diametral entgegengesetzt.
Ob das Interesse des Spiegel-Leitartiklers Christian Reiermann nun zugleich darin besteht, die allemal noch formal vorhandene Demokratie mit dem unmissverständlichen Hinweis auf eine Brüsseler Oberhoheit endgültig zu delegitimieren, darf vermutet werden, wobei das ja alles nicht bös gemeint sein muss. Seit Goethes Kritik am Zeitgeist, den er „als der Herren eigner Geist“ bezeichnete, gab es immer gewisse, vorgegebene, meist politische Glaubensrichtungen, denen sich eine Mehrheit bereitwillig anschloss.
Die letzte uns bekannte politische Glaubensrichtung wurde durch ein Ermächtigungsgesetz befördert. Der naive Traum von einem EU-Gesamtstaat ohne EU-Volk bedarf der Ermächtigung eines EuGH, auf dass niemand mehr ungestraft Einspruch zu erheben wage.
Michael Mansion