Das unsichtbare Verbrechen –
Häusliche Gewalt gegen Männer
Häusliche Gewalt betrifft nicht nur Frauen als Opfer. Viel häufiger als im Bewusstsein der Öffentlichkeit werden Männer Opfer. Eine Schweizer Studie bestätigte kürzlich, dass Männer auch in der Hauptsache Opfer sein können. Jahrzehntelange feministische Opfergenerierung hat dazu geführt, dass der Mann ausschließlich als Täter gesehen wird. Die Webseite „fisch + fleisch“ hat sich diesem Thema gewidmet.
Häusliche Gewalt gegen Männer. Das unsichtbare Verbrechen. (Der Artikel wurde bei Fisch + Fleisch entfernt.)
Wenn man an häusliche Gewalt denkt, haben die meisten sofort das Bild des Mannes im Kopf, der die Hand gegen seine Frau erhebt. Es ist ein weit verbreiteter Glaube, dass Männer nur selten das Opfer in diesen Situationen sind. Studien und wissenschaftliche Berichte sprechen allerdings eine andere Sprache.
Die Sicht der Gesellschaft auf männliche Gewaltopfer ist nahezu nicht existent. In der öffentlichen Betrachtung gibt es sie fast nicht. Der Feminismus spricht oft davon, dass Frauen „unsichtbar“ gemacht werden. Feministische Statistikfälschungen führen aber dazu, dass männliche Opfer nicht wahrgenommen werden. Dem Feminismus geht es hier auch nicht darum, Gewalt in einer Grundsätzlichkeit zu bekämpfen. Es geht darum, die Frau als alleiniges Opfer zu generieren. Hier bekommt der Ausdruck „Alleinstellungsmerkmal“ eine ganz neue Dimension. Unrecht ist nur Unrecht, wenn es gegenüber der Frau geschieht. Unrecht gegenüber dem Mann wird verschwiegen – es ist schlicht nicht existent.
Betrachtet man die wissenschaftlichen Erkenntnisse, dann zeigt sich schnell, dass Männer viel häufiger Opfer sind als die meisten Leute glauben. 40{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} aller Opfer von häuslicher Gewalt sind Männer. Das ist mittlerweile ein nachgewiesener Fakt, der zwar weitestgehend ignoriert wird, aber dadurch nicht weniger alarmierend ist.
Bei der Opferzahl ist die Dunkelziffer nicht erfasst. Diese kommt durch mehrere Faktoren zustande:
- Männliche Opfer häuslicher Gewalt werden bei Anzeige durch Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ernst genommen oder sogar als Täter behandelt.
- Der Blick der Gesellschaft auf den Mann als ausschließlichen Täter, schließt für viele oftmals eine Anzeige von Anfang an aus.
Der Umgang mit dem Mann als Opfer
Aber selbst wenn man diese Hürde genommen hat, sich gegen all die Scham, all die Angst und alles andere behaupten konnte und sich traut, den Mund aufzumachen, bedeutet dies noch lange nicht, dass man(n) auch gehört wird. Die Polizei nimmt viele Anzeigen schlichtweg nicht an, ich selbst wurde auf der Wache ausgelacht, obwohl ich ärztlich attestierte Verletzungen nachweisen konnte. Die Gerichte lehnen Gewaltschutzanträge von Männern gegen Frauen in der Regel ab. Es wird davon ausgegangen, dass ein Mann sich selbst verteidigen kann. Dazu kommt noch die Tatsache, dass es einfach keine Anlaufstellen für Männer gibt, die solche Fälle festhalten könnten.
Ich selbst habe ähnliche Erfahrungen gesammelt. Einmal habe ich die Polizei gerufen. Zunächst wurde ich als „Täter“ und nicht als Opfer aus der Situation herausgenommen. Es war wie eine Szene aus einem schlechten Film. Ich war der Frauenschläger. Erst nach einer gewissen Zeit wurde anhand ihres psychischen Zustandes festgestellt, dass hier etwas nicht stimmt. Nachdem ich zunächst als Täter behandelt worden war, wurde ich letztendlich als Opfer der gemeinsamen Wohnung verwiesen. „Das praktizieren wir hier halt so!“ Die erstattete Anzeige wurde sehr schnell eingestellt.
In einem anderen Fall wurde ich auf der Polizeidienststelle ausgelacht, als ich eine Anzeige erstatten wollte. Die Anzeige wurde gar nicht erst aufgenommen. Daher musste ich warten, bis die Auseinandersetzungen blutig wurden. Als ich mit einer Platzwunde und blutüberströmten Gesicht auf der Wache vorsprachig wurde, konnte ich eine Anzeige erstatten. Diese wurde dann allerdings sehr schnell von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt.
Solcherlei Gechichten kann ich einige erzählen. Es ging später um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Sohn. Vor dem Familiengericht zählen solche Erfahrungen oft nicht, wenn man sich als Vater um seine Kinder bemüht. Man darf Schweigen oder gilt als Aggressor. Das Opfer als Aggressor. Schöne, gleichberechtigte Welt.
Es ist an der Zeit, dass dieses Thema vom Geschlecht entkoppelt gesehen wird.
Beide Geschlechter können Täter sein.
Beide Geschlechter können Opfer sein.
Häusliche Gewalt ist auch gegen Männer ein sehr wichtiges, vernachlässigtes Thema.