Mehr Sicherheit für Frauen
Neues Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht
So lautet die Überschrift eines Tagesschau-Artikels zur einseitigen Verschärfung des Sexualstrafrechts. Es war sehr oft Thema bei NICHT-Feminist und es wurde oft vor den Änderungen seit November 2014 gewarnt. Am Anfang mussten wir noch mit Kommentaren aus der „PickUp-Artist-Szene“ leben, obwohl gerade diese Szene die Änderungen zu spüren bekommen wird.
Der Tagesschau-Artikel sagt deutlich worum es eigentlich geht:
Nun wurde mit einiger Verzögerung eine Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht, damit „Frauen sich sicher fühlen“.
Es geht nicht darum, Gerechtigkeit herzustellen oder Schutzlücken zu stopfen, die gibt es nämlich nicht. Die Geschehnisse von Silvester sind durch das Sexualstrafrecht (das Strafrecht allgemein) abgedeckt. Die Sexualstrafrechtsänderung betrifft Änderung im Bereich der Beziehungen. Die Straftaten der Silvesternacht sind nicht davon betroffen.
Im November 2014 als wir das erste mal vor den Änderungen gewarnt haben, war noch nicht die Rede von „Gangrapes“ durch Horden von Männern. Es waren letztlich Migranten bzw. Asylbewerber. Diese Feststellung wurde endlich mehrfach getroffen, nachdem lange über die tatsächliche Tätergruppe geschwiegen wurde. Wie sollen Ursachen bekämpft werden können, wenn man die betroffene Gruppe nicht benennt?
Um die aktuellen Geschehnisse soll es nicht gehen. Es ist zwar erschreckend propagandistisch, wie diese Vorfälle für die Sexualstrafrechtsänderung genutzt werden soll, viel schlimmer ist die Begründung „Frauen sollen sich sicher fühlen!“.
Die Regierung müsse ihren „Teil dazu beitragen, dass sich Frauen sicher fühlen„, sagte Maas der „Bild am Sonntag“.
Strafrechtliche Argumente sind egal, wenn es darum geht, dass „Frauen sich sicher fühlen“.
Was ist, wenn festgestellt wird, dass Frauen sich unsicher fühlen, wenn ihnen parfümierte Männer begegnen? Wird dann Parfüm für Männer unter Strafandrohung verboten? Die Frau soll sich sicher fühlen! Ein subjektives Gefühl, dass auch durch irrationale Gründe bedingt sein kann, soll ein Grund für ein Gesetz sein? Ein Gefühl soll dafür herhalten, dass die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird und eine Definitionsmacht für Frauen eingeführt wird? In Dubio pro Reo (Im Zweifel für den Angeklagten.) war gestern. Man hebelt mal den Grundsatz der deutschen Justiz aus.
Bei der Auzhebelung kommt ein zweites Gefühl zum Einsatz: Nach erfolgtem Geschlechtsverkehr, der auf den Neu-Vergewaltiger als Einvernehmlich gewirkt hat, kann die Frau sich überlegen, ob sie sich vergewaltigt „fühlt“. Eine Vergewaltigung muss nach neuem Recht nicht statt gefunden haben. Der Begriff der Vergewaltigung wird ad absurdum geführt.
Es muss ganz deutlich gesagt werden:
Ist die Grenze im Sexualstrafrecht erst einmal gefallen, leben wir endgültig in einem Unrechtsstart.
„Vergewaltigungsparagrafen“ – Änderung des Sexualstrafrechts durch Heiko Maas. hat die Änderungen, die auf uns zukommen u. a. schon behandelt. Zuletzt ging es in „[Recht] Nach Köln: Verschärfung des Sexualstrafrechts“ um unsere strafrechtliche Zukunft.