Es geht um Österreich. Dort ist das Pensionsalter noch unterschiedlich. Das Pensionsalter für Männer ist um Jahre höher.

Eine raschere Anhebung des Pensionsantrittsalters der Frauen auf das der Männer erscheint aus faktischen und rechtlichen Gründen geboten.

Quelle: Ungleiches Pensionsalter ist EU-rechtswidrig « DiePresse.com

Nun können die Frauen zeigen, wie sehr es ihnen um „Gleich“ in Gleichberechtigung geht.

Bereits in G 223/88 ua hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Verfassungswidrigkeit des unterschiedlichen Pensionsantrittsalters festgestellt. Der Gesetzgeber konterte mit einem Bundesverfassungsgesetz (BVG-Altersgrenzen) und entzog dadurch die vom VfGH festgestellte ungerechtfertigte Diskriminierung einer verfassungsrechtlichen Kontrolle. Laut BVG-Altersgrenzen sind unterschiedliche Altersgrenzen weiblicher und männlicher Versicherter zulässig, wie auch die Angleichung des niedrigeren Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer erst ab 2024. Ziel der bloß schrittweisen Angleichung von 2024 bis 2033 war laut Gesetzesmaterialien die Aufrechterhaltung des niedrigeren Regelpensionsalters für Frauen, solange dies aufgrund der „gesellschaftlichen, familiären und ökonomischen Benachteiligung“ erforderlich sei. Auf eine tatsächliche Benachteiligung wird aber gerade nicht abgestellt.

Hier wird deutlich, wie sehr der Staat – auch wenn es der österreichische ist – trickst, um die Bevorteilung von Frauen aufrecht zu erhalten. Auf die weiteren Entwicklungen und Diskussionen sind wir gespannt.

Seit 1.Dezember 2009 hat die Charta der Grundrechte der EU (GRC) Primärrechtsrang und steht somit nicht nur über nationalem (Verfassungs-)Recht, sondern auch über EU-Sekundärrecht (z.B. Verordnungen, Richtlinien). Art 21 Abs 1 GRC verbietet jede Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Geschlechts. Nach Art 23 GRC ist die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen sicherzustellen.

Zu diesem Thema wurde bei uns bereits auf den Sex Pension Gap aufmerksam gemacht.

Die EU bringt uns also nicht nur den feministischen „Noichl-Bericht“, sondern auch tatsächlich mal so etwas wie Gleichberechtigung. Obwohl es sich hier eher um eine Gleichverpflichtung handelt. Die Pflicht gleich lange in seinem Leben zu arbeiten.

Der Noichl-Bericht bei uns:

EU-Bericht 2015 – Gleichstellung der Geschlechter – Forderungen: Was, wie, woher?

EU-Bericht 2015 – Gleichstellung von Frauen und Männern Das Männer- und Frauenbild