Feministische Gleichstellungspropaganda
Die Zeit konnte ihren Artikel, um den es in
Genderland Deutschland:
Gleichstellung: Ja! – Gleichberechtigung: Nein!
ging, nicht so einfach feministisch unkommentiert stehen lassen. Ein offensichtlicher Verfassungsbruch muss feministisch schön geredet werden. Das nehmen sich die beiden Herzdamen Vanessa Vu als Redakteurin und die Feministin Anna Katharina Mangold vor.
Vanessa Vu hat bereits den ersten Artikel zum Thema verfasst. Er war ihr offenbar nicht feministisch genug, dass sie nachlegen musste. Ansonsten schreibt sie islamophile Artikel zum Burkiniverbot: „Ich will mich nicht mehr verstecken„. Dabei widerspricht sie ihrem eigenen Feminismus, weil die eine Pro-Burka-Einstellung dennoch im feministischen Mainstream Einzug gehalten hat. Die Argumente gegen die Burka als Frauenunterdrückungsinstrumment liefert sie selbst in ihrem Artikel:
(…) Wenige Meter weiter stapft Yousra* aus der Dusche und drückt ihren triefenden Burkini-Rock aus. Kalt sei es mit Burkini, der Stoff trockne langsamer als Haut. „Aber was soll ich tun, ich bin Muslima“, sagt sie und gesellt sich zu einer Gruppe anderer Frauen. Die meisten tragen Kopftücher, sie sitzen auf mitgebrachten Klappstühlen und Decken am schattigen Beckenrand und sehen zu, wie die Kinder im Wasser toben. Auch ältere Frauen sind darunter, zum Beispiel Daria.
„Ich verstehe nicht, warum wir 2016 noch diese Debatte führen müssen“, sagt sie. (…)
Mit dem Burkini ist es kalt, sie muss ihn aber tragen, weil sie weiblicheer Moslem ist. Kann man die Unterdrückung der Frau im Islam besser und kürzer beschreiben? Das stört eine moderne Mainstream-Feministin allerdings nicht. Der Burkini wird zudem als „hilfreich bei der Integration“ dargestellt. Klar, wenn man sich nicht an westliche Werte anpasst, ist das bei einer Integration sehr hilfreich. Feministische Argumentation vom Feinsten.
Ähnlich glaubwürdig führt sie auch das Interview mit A. K. Blattgold, die als Verfassungsrechtlerin vorgestellt wird.
Die Zeit: Diskriminierung –
„Gleichstellung ist kein Nullsummenspiel„
Schon der Einstieg ist verfassungs- und gleichberechtigungsfeindlich.
Um gezielt Frauenbelange zu fördern, darf der Gesetzgeber Männer ausschließen. Das ist rechtens und sinnvoll, findet die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold.
Feministen sprechen gerne von einer der Frau verweigerten Teilhabe. Die fälschlicherweise als Verfassungsrechtlerin bezeichnete Mangold findet nun einen Ausschluss von Männern an einer „Teilhabe“ rechtens und sinnvoll. Ein Ausschluss ist Diskriminierung, man verweigert einem Menschen nach Geschlecht die Möglichkeit, beteiligt zu werden. Das ist nicht nur Diskriminierung, das ist auch Sexismus. Jemanden aufgrund seines Geschlechts auszuschließen ist übelste Geschlechterapartheid.
Wer ist die diskriminierende Sexistin Anna Katharina Mangold?
Sehen wir uns doch die Verfassungsrechtlerin Mangold einmal näher an: Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Goethe-Institut in Frankfurt mit Privatdozentenstatus. Privatdozenten sind „selbständig und alleinverantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt und dürfen in der Regel auch Promotionen betreuen„. Der feministische Doktorennachschub ist also gewährleistet. Sie hat sich in ihren Veröffentlichungen u. a. für die Ehe für alle eingesetzt. Außerdem ist ihr akademischer Werdegang fast typisch feministisch. Lediglich ein männlicher Name taucht dort auf. Sie ist also hervorragend dafür geeignet, die Diskriminierung der Männer feministisch zu begründen. Eine humanistische oder gar demokratische Begründung fällt da um einiges schwerer.
Gegen das Kopftuchverbot im „Verfassungsblog“
Die „Verfassungsrechtlerin“ setzt sich gegen das Kopftuchverbot in der Justiz auf verfassungsblog.de ein. Vanessa Vu und Mangold liegen also genau auf einer Linie. In Justitias Dresscode: Wie das BVerfG Neutralität mit „Normalität“ verwechselt geht es um das Kopftuchverbot innerhalb der Justiz. Man sollte ihr einmal den Begriff der Säkularisierung erklären.
Auch in diesem Blog geht es um die „Ehe für alle“ und natürlich auch um die Diskriminierung von Menschen aus anderen Ländern und ihren Zuzug nach Deutschland. Man findet einiges in Suchmaschinen, die sie als noch besseren Bessermenschen ausweisen.
Kurz ins Interview bei der Zeit geblickt
In der ersten Frage kommt die altbekannte feministische Verklärung des Begriffs der Gleichberechtigung zur Anwendung. Die Begriffe Gleichberechtigung und Gleichstellung werden lustig nebeneinander verwendet als würde Feuer und Wasser auch dasselbe bedeuten. Gleichstellung ist die Gleichheit im Ergebnis und Gleichberechtigung ist die Gleichheit bei den Zugangsmöglichkeiten. Während man bei der Gleichstellung darauf achtet, dass das Ergebnis unabhängig von der Leistung ist, achtet man bei der Gleichberechtigung darauf, dass es bei den Zugangschancen gerecht zugeht.
Die Gleichberechtigung sorgt also dafür, dass sich jeder mit dem gleichen Anrecht um etwas bemühen kann. Tut er es nicht, kommt halt nichts dabei heraus. Seine Wahl. Bei der Gleichstellung werden Ergebnisse erzwungen. Das Erzwingen führt u. a. zu verfassungsfeindlichen, sexistischen Maßnahmen.
Man kann einer studierten Feministin nicht unterstellen, dass sie das System von Gleichberechtigung und Gleichstellung nicht verstanden hat. Man muss eine Bösartigkeit annehmen.
ZEIT ONLINE: In Mecklenburg-Vorpommern dürfen nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden. Das hat das Landesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt. Hat Sie das als Verfassungsrechtlerin überrascht?
Anna Katharina Mangold: Nein, gar nicht. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, lässt dem Gesetzgeber viel Spielraum für die Gleichstellung der Geschlechter. Im Artikel Drei, Absatz zwei steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Mit der Verfassungsreform 1994 kam der Satz dazu: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.“ Es geht also nicht nur um eine rechtliche Angleichung. Der Staat soll aktiv auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung hinwirken.
Der alte, langweilige Trick: Zunächst spricht man von Gleichstellung, um diese dann mit dem genauen Gegenteil – der Gleichberechtigung – zu begründen. Im Gegensatz zur Gleichstellung ist die Gleichberechtigung nämlich im Gesetz festgeschrieben.
Artikel 3, Absatz 2 und 3 im Grundgesetz
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Absatz 3 verschweigt sie natürlich. Der Ausschluss des Mannes von der Möglichkeit, eine Gleichstellungsstelle aufgrund seines Geschlechtes anzunehmen, ist eine nicht gedeckte Diskriminierung.
Es kommt zu unbelegten Aussagen, die das Niveau des feministischen Plapperns haben:
ZEIT ONLINE: Viele kritisieren die Entscheidung als diskriminierend. Wie sehen Sie das?
Mangold: Diese Kritiker unterliegen einem Irrtum. Sie setzen den Gleichstellungsauftrag mit dem Anspruch auf formale Gleichbehandlung gleich. Dabei stellt das Grundgesetz explizit klar, dass es nicht ausreicht, rein formal Männer und Frauen gleich zu behandeln, mithin Männer wie Frauen überhaupt Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst sein dürfen. Sie müssen auch tatsächlich die gleichen Chancen bekommen.
Als Hausaufgabe darf die „Verfassungsrechtlerin“ ihre Aussagen gerne belegen. Sie kann vor allem beim verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag beginnen. Wer die weitere Geduld für feministische Propaganda aufwenden kann, soll sich das wenig intellektuelle, dafür aber ideologische Interview antun.
Ein Mr. Who kommentiert unter dem Artikel:
Vor allem fragt man sich, warum eine Frau mit einer solchen „Lesart“ der Grundrechte Professorin für Verfassungsrecht wird und bleibt, d.h. zukünftige Juristen ausbilden darf.
Dem kann ich auch nicht mehr viel hinzufügen. Auf den Titel des Interviews bezogen, kann man noch eine Sache feststellen.
Gleichstellung ist tatsächlich kein Nullsummenspiel:
Durch die Verweigerung von Rechten für den Mann, wird es zum Negativspiel für ihn.
Mangolds Twitteraccount:
„Feminism is the radical notion that women are people.“,
ist der Leitspruch ihres Twitteraccounts.
Wem auch immer hier etwas unterstellt wird: Grundsätzlich kann man diesen Spruch neudeutsch als „rückwärtsgewandt“ bezeichnen. Feministische Sprüche haben allerdings eine lange Halbwertzeit.
Twitter: A. Katharina Mangold (@feministconlaw)