Lupe - Krebs - Faktum

Ich habe bereits in meinem Blog über die feministischen Verschärfungen des Sexualstrafrechts geschrieben, die Heiko Maas vorantreibt:

Staatsfeminismus: Definitionsmacht mit Justizminister Maas

und

Kleine Anmerkung: Maas, Defintionsmacht, Vergewaltigungsrecht England.

Armin hat dies aufgegriffen und den Artikel

Update: Defintionsmacht mit JustizministerIn Heiko Maas veröffentlicht.

Die Änderungen in England hat er ebenfalls hier bei Nicht-Feminist festgehalten: England: Anti-Vergewaltigungsvorschriften nun auch hier

Es wird nun ernst:
Heiko Maas legt bald seine Gesetzentwürfe vor. Als gäbe es die Problematik der Falschvorwürfe nicht, soll Frauen – ausschließlich Frauen werden als Opfer gesehen – hier ein Werkzeug an die Hand gelegt werden, mit dem ausschließlich sie bestimmen können, was eine Vergewaltigung ist oder was nicht. Das nennt man Definitionsmacht.

Es droht die Reform: Maas will Vergewaltigungsparagrafen ausweiten.

Maas‘ Beamte haben nach Angaben aus Ministeriumskreisen vier Fallkategorien identifiziert, die künftig auch unter den Vergewaltigungsparagrafen fallen sollen:

  • Opfer, die aus Angst vor dem Täter keinen Widerstand gegen sexuelle Übergriffe leisten,

„Ich hatte eine solche Angst, daher habe ich mich gar nicht gegen die Vergewaltigung gewehrt und Widerstand geleistet! Es wirkte so, als hätte ich mitgemacht? Nein!!!!!!111 Das war eine Vergewaltigung!“

Steckt in dem Wort Vergewaltigung nicht das Wort Gewalt? Wird der Begriff der Vergewaltigung nicht ad absurdum geführt? Wie soll ein Mann erkennen, dass er gerade angeblich eine Frau vergewaltigt hat? Kann nun nicht jede Frau jeden Akt, mit dem sie unzufrieden war, als Vergewaltigung darstellen?

  • Frauen, die Vergewaltigungen in Schockstarre über sich ergehen lassen, weil der Täter sie überrumpelt hat,

Ich hatte zum Glück noch keinen Sex mit einer Frau, die in Schockstarre war, für mich klingt das Ganze also sehr absurd. Wann ist eine Frau „überrumpelt„? Wenn man ihr vorab keinen Vertrag vorgelegt hat?

„Herr Richter, meiner Ansicht nach war ich in Schockstarre, der Sex war nicht mind. eine Woche vorher angekündigt!“

  • Fälle, in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen.

Nun ja, es gibt da so Praktiken, von denen ich in frühester Jugend einmal gehört habe, die werden jetzt insgesamt strafbar? Oder wie oder was?

  • Geregelt werden sollen schließlich zudem Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war.

„Ach ja, Herr Richter, ich habe nur mitgemacht, weil ich dachte, ich könnte ja theoretisch auch in einer hilflosen, schutzlosen Lage sein… Nachher habe ich dann bemerkt, dass diese Vorstellung doch nicht so erregend war und daher… Vergewaltigung!“

Mein Kommentare mögen überspitzt erscheinen, aber darauf wird es hinauslaufen.
Ich bzw. wir haben zumindest davor gewarnt.

Bevor jetzt die Attacken losgehen, dass ich ein potentielle Vergewaltiger sei usw:
Nein, ich verabscheue jede Form der Gewalt und habe auch schon sebst sexuelle Gewalt durch eine Borderlinerin erlebt.
Ich bin aber nur ein Mann und ich befürchte einen unendlichen Anstieg der Falschvorwürfe, weil die Definition der Vergewaltigung sich feministischen Dimensionen nähert.

Heiko Maas ist eine Radikalfeministin.

In welch feministischem Sumpf wir leben, wird anhand dieses Absatzes deutlich:

Die Justizministerkonferenz hatte im vergangenen November Maas‘ Reformankündigung begrüßt. Die Ressortchefs der Länder sprachen sich einstimmig dafür aus.

 

Edit:

Der Fefe erzählt ungefähr dasselbe wie ich:

Ich betrachte sowas aus Sicht des Hackers: Wie würde man das missbrauchen, und was wären die Konsequenzen.

Ich bin da als Mann voreingenommen. Wenn ich einer Frau Vergewaltigung vorwerfe, werde ich ausgelacht. Wenn mir nach diesen neuen Regeln eine Frau Vergewaltigung vorwirft, habe ich keine rechtsstaatliche Verteidigungsstrategie mehr. Da muss nichts mehr nachgewiesen werden.

Und wie könnte ich mich verteidigen? Gar nicht!

Wie soll ich denn nachweisen, dass die Frau keine Angst vor mir hatte, oder ich niemanden „überrumpelt“ habe?

Haben die Männer wirklich noch nicht genug die Arschkarte gezogen in unserer Gesellschaft? Reicht es nicht, dass Männer früher sterben, sich vorher totarbeiten, und bei Scheidungen die Kinder weggenommen kriegen? Müssen wir jetzt ernsthaft innerhalb unserer Gesellschaft die Ermächtigung vergeben, auf Zuruf Menschen das Leben zu vernichten und sie ins Gefängnis zu werfen? Man stelle sich das mal in einer andere Konstellation vor statt Männer und Frauen. Bäcker und Bademeister. Stellt euch mal vor, Bäcker könnten einfach behaupten, der Bademeister hätte sie zu ertränken versucht, und es gibt leider keine Zeugen, und dann würden wir einfach den Bademeister einlochen? Da würde doch niemand mehr Bademeister werden!

Aus meiner Sicht sollte niemand so viel Macht haben in einer Gesellschaft. Bei Polizei und Richtern haben wir Sicherungen gegen Missbrauch (auch wenn die in der Praxis eher unter- als überzeugen). Bei dieser Neuregelung sehe ich keine.

Ein Kommentar bei Zeit Online:

Unser Sexualstrafrecht ist bereits von einer kaum zu überbietenden Dichte, Schärfe und Kompliziertheit. Wir sollten es endlich einmal in Ruhe lassen. Die Rechtskolumne von Thomas Fischer