Urteil:
Berlin – Lehrerin darf in der Schule kein Kopftuch tragen
Ein Urteil, das den Säkularismus ernst nimmt: Die Trennung von Staat und Kirche muss gewährleistet sein. Folgerichtig wies das Berliner Arbeitsgericht eine Klage einer Moslemin ab. Sie wollte als Lehrerin in der Schule ihr Kopftuch tragen.
Spiegel Online berichtet:
Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten
(…) Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht wies in erster Instanz eine Klage der Frau ab.
Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig. Das Gesetz verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der Grundschule unterrichten wollte, sie sieht sich aufgrund ihrer Religion benachteiligt. Vor ihrer Einstellung hatte sie bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne. (…)
Im Sinne der Taqqyia hat sie korrekt gehandelt: Man kann den Ungläubigen ruhig verschaukeln. Zunächst das Neutralitätsgesetz indirekt bestätigen, dann aber gegen das Gesetz klagen. Das ist der Islam.
Die taz berichtet im Sinne der ROT-ROT-GRÜNEN „Willkommensinfrastruktur„.
Dort stellt man allerdings fest, dass sich das Land Berlin durchaus Mühe gegeben hat, die Moslemin zu beschäftigen:
(…) Die Lehrerin hatte geklagt, weil man sie nicht an der Grundschule, der sie zugewiesen war, mit Kopftuch unterrichten ließ. Stattdessen wurde sie freigestellt; ihr wurde ein Job an einem Oberstufenzentrum angeboten, an dem das Kopftuch erlaubt gewesen wäre. Sie nahm unter dem Vorbehalt der rechtlichen Überprüfung an. Als Grundschullehrerin hätte sie dort allenfalls eine Willkommensklasse unterrichten können, da sie ansonsten nicht für den Posten qualifiziert war; eine solche wurde eigens für sie eingerichtet. (…)
Soviel des Theaters hätte man sich in einem muslimischen Land nicht mit einem Christen gegeben. Schon in der Türkei ist dies undenkbar. Saudi-Arabien – diese Frage muss man sich gar nicht erst stellen.
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