Kurz etwas zu abgeschobenen afghanischen Selbstmördern
Ein abgeschobener Afghane erhängt sich in seinem Heimatland. In Deutschland war er kriminell und seit 6 Jahren illegal.
Der Tagesspiegel stimmt ein Klagelied an, weiß aber auch zu berichten:
(…) Der 23-Jährige sei ledig, kinderlos und rechtskräftig verurteilt gewesen, berichtete die Hamburger Ausländerbehörde – wegen Diebstahls, Besitzes von Betäubungsmitteln, Widerstands gegen Vollzugsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Er sei im Jahr 2011 eingereist, sein Asylantrag sei 2012 abgelehnt worden, dagegen sei dann Klage erhoben worden. (…)
Der abgeschobene hat sich also illegal in Deutschland aufgehalten und ist wegen nicht harmloser Delikte aufgefallen und verurteilt worden. Wer weiß, wie seine Karierre in Deutschland noch weiter gegangen wäre. Abgeschoben wurde er zurecht. Er war bereits 6 Jahre zu lang illegal in Deutschland.
Der Selbstmörder war verurteilter Straftäter in Deutschland. Wenn er sich nun umbringt, weil er seine kriminelle „Karriere“ nicht mehr in Deutschland mit illegalem Aufenthaltsstatus fortsetzen kann, ist das kein Problem des Abschiebenden.
— Faktum-Magazin (@Faktum_Magazin) July 12, 2018
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