Keine Islamisierung!
Grundschullehrerin trägt Kopftuch
Die religiöse Neutralität greift lediglich dann, wenn es sich um Kreuze in den Klassenräumen oder bei Lehrern handelt. Beim Islam ist die Sicht eine ganz andere.
Schwäbische: Kopftuchstreit an Tuttlinger Schule
Vater nimmt Tochter aus der Schule, weil Klassenlehrerin ein Kopftuch trägt
(…) Für einen Vater lief der Schuljahresbeginn seiner Tochter nicht so wie gedacht: Die neue Klassenlehrerin der Siebenjährigen trug ein Kopftuch. Für ihn ist damit die gebotene religiöse Neutralität an Schulen verletzt.(…) Laut des Schulgesetzes dürfen Lehrkräfte an öffentlichen Schulen keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, „die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören“. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015 ist demnach ein Kopftuch nur im konkreten Einzelfall und nur bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens, die aus dem Tragen des Kopftuchs hervorgeht, zu verbieten. (…)
Bei Kreuzen wird beispielsweise in Berlin anders geurteilt.
Berliner Zeitung: Wedding – Lehrerin darf kein Kreuz um den Hals tragen
Einer Lehrerin ist an einer staatlichen Schule in Wedding untersagt worden, ein christliches Kreuz um den Hals zu tragen. (…)
Begründet worden sei die Dienstanweisung mit dem Verweis auf das mittlerweile umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz. Das verbietet Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten seit 2005 religiöse Symbole im Dienst zu tragen – egal ob Kopftuch, Kippa oder Kruzifix. (…)
Zumindest in Tuttlingen wird das Neutralitätsgesetz islamophil ausgelegt.
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