[dropcap color=““ boxed=“no“ boxed_radius=“8px“ class=““ id=““]Junge Freiheit:[/dropcap] Gericht entscheidet: Bezeichnung „Homophob“ ist Beleidigung
Das wäre auch für Deutschland angebracht. Die Bessermenschen reden immer von „Hate Speech“ – ihren eigenen Hass und ihre Beleidigungen sehen sie nicht.
Das Pariser Berufungsgericht hat die frühere Vorsitzende der Protestorganisation „Act Up“, Laure Pora, zu einer Geldzahlung an „La Manif pour tous“ (französische „Demo für Alle“) verurteilt.
„Act Up“ hatte im August 2013 Plakate geklebt, auf denen das Logo von „La Manif pour tous“, ein heterosexuelles Paar mit zwei Kindern, mit „Homophobes“ überschrieben gewesen war. Im Gegensatz zur ersten Instanz sah das Gericht darin eine Beleidigung.
Pora muß nun 800 Euro Schadensersatz und 1.500 Euro für die Prozeßkosten der Gegenseite zahlen. (gb)