Smash Facebook - Faktum Magazin

Einstweilige Verfügung:
Nutzer siegt über Facebook – Zensuraufhebung

Ein Nutzer wurde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die „Gemeinschaftsstandards“ von Facebook gelöscht und sein Beitrag gelöscht. Facebook muss dies nun rückgangig machen. Es erging eine einstweilige Verfügung.

RT Deutsch: Juristisches Neuland: Einstweilige Verfügung gegen Löschung von FB-Kommentar

Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“

Junge Freiheit: „Haßkommentar“: FB-Nutzer gewinnt vor Gericht

Kurz darauf wurde der Beitrag gelöscht und der Autor für 30 Tage gesperrt. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Kläger vor Gericht vertreten hatte, kommentierte die Entscheidung auf Twitter: „Wir haben einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Löschung und Sperrung verboten. Erste derartige Gerichtsentscheidung in Deutschland. Endlich haben Nutzer eine Handhabe gegen die Willkür. Und Löschwelle durch Netz-DG könnte begrenzt werden.“

Mal sehen, ob es nun eine Handhabe gegen die Sperrungen gibt. Wir können es nicht mehr ausprobieren, wir wurden direkt ganz gelöscht. Macht aber nichts: Ohne Facebook kann man seine Zeit wieder besser organisieren.


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