Eine Nation,
die ihre Grenzen nicht kontrollieren kann,
ist keine Nation
Der Begriff: (…) Daneben wird die Bezeichnung auch allgemeinsprachlich als Synonym für Staatswesen und Volk gebraucht, von denen die N. in der wissenschaftlichen Darstellung getrennt wird. Die zugeschriebenen kulturellen Eigenschaften können dabei als der Nationalcharakter eines Volkes oder einer Volksgemeinschaft dargestellt werden. „Nation“ erweist sich so als ein Konstrukt, das von seiner diskursiven Reproduktion und materiellen Effizienz lebt. Indem Menschen sich handelnd auf das Konzept der Nation beziehen, wird es für die Beteiligten und Betroffenen wirksam. (…)
(…) Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek). Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“, nach der ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte Gebietshoheit abgegrenztes Staatsgebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und die Machtausübung über dieses umfasst, um die Notwendigkeit einer rechtlichen Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt. (…)
Beatrix von Storch (AfD) in ihrer Rede vom 15.06.2018 im Bundestag
Heute Debatte über Grenzsicherung und Familiennachzug. Es war auch eine Auseinandersetzung um Merkels Asyl- und Migrationspolitik und das Chaos in den Unionsparteien.
Sehen Sie meine Rede dazu: „Der Unterschied zwischen der AfD und der CSU-Fraktion ist doch: Wir sagen, Merkel muss weg, Sie denken Merkel muss weg. Die Gedanken sind frei.“