Nebgen: Taube auf dem Brett
Was soll man sagen? Die Angeklagte wird – allem Anschein nach zu Recht – wegen Falscher Verdächtigung verurteilt. Das Strafmaß kann man nur als milde bezeichnen. Was aber tut sie? Sie setzt sich bereits tags darauf ins Frühstücksfernsehen eines Privatsenders und wiederholt ihre Anschuldigungen. Damit läuft sie in Gefahr, sich gleich das nächste Strafverfahren zu fangen. Ja, wird die denn nicht anwaltlich beraten? Doch. Ihr Anwalt sitzt daneben.
Ist das kriminelle Energie? PR-Kalkül? Oder bloße Dummheit und Unbelehrbarkeit? – Man wird es nie erfahren. Eins aber kann man schon jetzt sagen: Es ist die ultimative Verleugnung des Rechtsstaats. Flankiert vom grölenden „Nein-heißt-Nein“-Mob, dem Recht und Gesetz längst egal geworden sind. Es geht nur noch um die Darstellung der Werte im eigenen, selbst-konstruierten Paralleluniversum. (…)