Rubikon:
Der illegale Krieg von Präsident Trump
Am Freitag, den 7. April 2017, um 03:40 Uhr Ortszeit griff US-Präsident Donald Trump als oberster Befehlshaber der US-Armee Syrien an. Dieser Angriff war illegal, weil Trump nicht über ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates verfügt.
Die Charta der Vereinten Nationen billigt den Einsatz von Gewalt nur dann, wenn ein angegriffener Staat sich verteidigt oder der UN-Sicherheitsrat den Militärschlag genehmigt hat. In allen anderen Fällen verbietet die UNO Kriege.(…)
„Der US-Militärschlag gegen syrische Regierungstruppen war völkerrechtswidrig“, schreibt Stefan Ulrich in der Süddeutschen Zeitung richtig. Und auch Luxemburgs Aussenminister Jean Asselborn erkannte, dass Trumps erster Krieg illegal ist: „Problematisch an dem Angriff der USA auf eine Luftwaffenbasis der syrischen Armee ist aber, dass solche Einsätze völkerrechtlich nur mit einer Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat erfolgen dürfen. Das war hier nicht der Fall“, erklärte der Außenminister besorgt. (…)
Weil Russland an der Seite der syrischen Armee gegen die Terrormiliz IS in Syrien kämpft, birgt Trumps Angriff auf den Militärflughafen die Gefahr einer direkten Konfrontation (…)
Seine Forschungsschwerpunkte sind Friedensforschung, Geostrategie, verdeckte Kriegsführung, Ressourcenkämpfe und Wirtschaftspolitik. Er unterrichtet an der Universität St. Gallen (HSG) zur Geschichte und Zukunft von Energiesystemen und an der Universität Basel im Nachdiplomstudium Konfliktanalysen zum globalen Kampf ums Erdöl.
Er leitet das Swiss Institute for Peace and Energy Research in Basel und ist Mitglied im Beirat von Rubikon – Magazin für die kritische Masse.
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