Der Wahrheits-Komplex
Wie NGOs im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen
von Norbert Häring
Eine Besprechung von Michael Mansion
Wir erinnern uns vielleicht, dass die aktuelle Bundesregierung versprochen hatte, sich den NGOs ein wenig kritisch anzunehmen, denn sie sind seit einiger Zeit ins Gerede gekommen. Dies deshalb, weil Nicht-Regierungs-Organisationen eigentlich keine Verstärker regierungsamtlicher Meinungen sein sollten, was sie jedoch offensichtlich und mehrheitlich sind.
Mittlerweile ist es nicht nur um dieses Versprechen sehr still geworden, was die Frage auf den Plan ruft, warum das denn so ist.
Einordnung des Autors und begriffliche Willkür
Der Autor ist ein promovierter Ökonom, der journalistisch tätig ist und er sagt von sich, dass er seit gut zehn Jahren zwecks Recherche in einen Kaninchenbau gestiegen sei, in den er Licht zu bringen versucht habe. Dabei verwendet er einigen Aufwand bei der Beschäftigung mit den Begriffen, die im Rahmen der amtlichen Begründungsstränge in Anwendung gebracht werden und den rechtlichen Rahmen im Umfeld der Medienplattformen beschreiben.
Hier kollidiert ganz offensichtlich ein durchaus vorhandener Rechtsrahmen mit begrifflicher Willkür!
Die berechtigte Gefahrenabwehr des Staates darf dabei dem Recht auf eine freie Meinungsäußerung nicht im Wege stehen und zu medialer Zensur führen!
Eine Art von Wahrheitsinstanz wird in Szene gesetzt, die es in einem liberalen Rechtsstaat nicht geben könne und der Begriff Desinformation werde kritikfeindlich in Anwendung gebracht.
Der Autor (im Folgenden N.H.) verweist hier dezidiert auf Grundgesetz und Verfassung und verweist auf eine einzufordernde klare Sprache als Grundlage liberaler Prinzipien.
Das Netzwerk der Meinungskontrolle
Der Komplex dieser vermeintlichen Wahrheitsinstanz erschließt sich als ein Konglomerat aus privaten sogenannten Faktencheckern, sowie staatlichen Aufsichtsbehörden, Meldestellen, staatlich unterstützten Wissenschaftszentren, schwarzen Listen über Publikationen, Banken, Bibliothekaren und NGOs, die Kampagnen organisieren.
Das sind die vorfindlichen Aktivisten bei der Eingrenzung des Meinungskorridors!
Den journalistischen Mitspielern winken Vorzugsinterviews mit Prominenten, Kungelrunden und Reisebegleitungen für freundliche Hofberichterstattung.
Gesellschaftlich besonders strittige Fragen erhalten ein Regulativ durch eine Vorauswahl von Experten. Dabei wird sichergestellt, dass die als Kodex in Erscheinung tretenden Leitlinien der Argumentation nicht überschritten werden. Auf diesen Kodex kann man sich verpflichten lassen und darf dabei sicher sein, zu den Guten gehören zu dürfen und Vorteile zu haben.
Eine eigene, konsensuale Sprachregelung wird verstärkend oder mindernd eingesetzt und vermittelt medial das jeweils favorisierte Szenario in der gewünschten Form.
Sprachregelungen und Fallbeispiele aus der Praxis
N.H. verweist hier auf die Klima-Debatte als einem besonderen Beispiel. Das Meer erwärmt sich nicht, sondern es erhitzt sich. Es gibt kein Wetterproblem, sondern eine Klimakrise.
Die Faktenchecker fungieren dabei als staatliche Wahrheitsbehörde und legen fest, was als Desinformation zu gelten hat. Es werden sinnstiftende Narrative gesetzt, um Deutungshoheit zu erlangen. Es erfolgt eine „Standardsetzung von Wahrheit“, die über Denunziation und Herabsetzung kritischer Beiträge als generell unwissenschaftlich erfolgt.
Der Autor verweist an einigen Stellen des Buches auf die Corona-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Methode einer Ausgrenzung anderer Meinungen als Methodik.
Ein anderes Beispiel ist die Kriminalitätsstatistik. Weil nicht sein kann was nicht sein darf, übernehme ein Portal wie Correctiv eine andere Einstufung, die der zugrundeliegenden Statistik sachliche Fehler unterstellen will. Die dabei angewandte Vorgehensweise versucht vor allem eine Verallgemeinerung von Straftaten zu setzen, die für bestimmte Ethnien jedoch typisch sind. Auch das Hervorheben von bestimmten Örtlichkeiten (etwa Bahnhöfen) wird als verzerrend bezeichnet und zurückgewiesen. Correctiv verweise dabei auf Harmonisierungsprobleme der Statistik. Man warnt vor voreiligen Schlüssen. Mit anderen Worten: Das Thema ist tabu. Unbequeme Schlussfolgerungen werden mit dem Hinweis „irreführend“ zurückgewiesen.
Staatliche Förderung und gesteuerte Berichterstattung
Im Rahmen der Migrationsagenda sind die Medien genötigt, das Geschehen positiv zu begleiten. ARD und ZDF kaufen Online-Kurse und dienen sie ihren Redakteuren zur „Weiterbildung“ an.
Verantwortlich hierfür ist die mit Steuer-Millionen geförderte Organisation „Mediendienst-Integration“. Die Redakteure erfahren dabei z.B., dass es Asylmissbrauch nicht gibt und dass Kriminalität nichts mit Herkunft zu tun hat.
Selbst Kriegsberichte, die von Verlusten der Ukraine sprechen, geraten in den Focus der Faktenfinder. Die Medien werden vor vorschnellen Schlüssen gewarnt, die der Feindpropaganda dienen könnten. Der Autor spricht hier von Zensurstempeln, wo bei einigen Themen lediglich noch eine Meinung erlaubt sei.
So gelte für die Klimaberichterstattung ein permanenter Katastrophenmodus auch dann, wenn hierfür empirisch belastbare Beweise fehlen. N.H. spricht von einer gezielten Diskreditierung von nicht narrativgetreuen Aussagen durch ein forciert in Szene gesetztes „Wahrheitsprogramm“.
Gelegentlich wird auch schon mal das exakte Gegenteil von Wahrheit in die Welt gesetzt, wenn etwa Ursula von der Leyen behauptet, das US-LNG-Gas sei preiswerter als russisches Gas. In solchen Fällen schweigen die Faktenchecker allerdings.
Auch anhaltende Falschbehauptungen etwa des Deutschen Wetterdienstes (DWD) führen nicht zu solchen Aktivitäten. Der entstandene Mainstream entpuppt sich dabei als ein moralisch hoch aufgeladenes Konstrukt wohlmeinender Betulichkeiten, die von den Faktencheckern gesetzt werden, um damit eine Aura erwünschter „Wohlanständigkeit“ ins Werk zu setzen. Der Zeitgeist wird so zu einem Gemisch aus Bullshit, Besserwisserei, dreister Lüge und erzieherischer Anmaßung.
Wirtschaftliche Interessen und gesellschaftlicher Druck
Auch die absurdesten Themen erlangen auf diese Weise eine Bedeutung und wer darüber den Kopf schüttelt, verhält sich unbotmäßig.
Immerhin arbeiten die Autorinnen und Autoren benannter „Agenturen der guten Meinung“ aber recht profitabel, weil sie skandalöser Weise mit Steuergeld in Millionenhöhe bedacht werden.
Schwarze Listen für Werbetreibende auf globaler Ebene werden in Umlauf gebracht, um nicht genehmen Publikationsorganen finanziell zu schaden.
Ein Schelm, wer dabei an „Kauft nicht bei Juden“ denkt!
Es ist dem Autor zu verdanken, dass er in einer aufwändigen Recherchearbeit auch Namen und Organisationen benennt und ihre Verbindungen offen legt. Ob es einem größeren Teil der Bevölkerung zu vermitteln ist, was hier eigentlich vor sich geht, bleibt eine bange Frage.
Der Gesamtkomplex zur Verhinderung und Verbreitung kontroverser Inhalte, kann als Agentur gegen die Meinungsfreiheit bezeichnet werden und gibt sich dabei zugleich die Aura zivilgesellschaftlicher Befindlichkeiten zur „Rettung der Demokratie“.
Es haben sich Wahrheitsbehörden fernab jeglicher journalistischer Standards etabliert, deren Vorstände gelegentlich auch in den Vorstandsetagen großer Unternehmen sitzen.
Dabei reicht die Liste möglicher Sanktionen von Denunziationen bis zur Kündigung von Bankkonten oder auch des Jobs.
Der Journalismus selbst begreift sich in Einzelfällen als Wahrheitsinstanz wie etwa im Falle der taz, wo man die GLS-Bank veranlasst hatte, der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung das Konto zu kündigen.
N.H. warnt in diesem Zusammenhang vor einer gewissen Schadenfreude angesichts einiger ähnlicher Maßnahmen der Trump-Regierung gegen ihre woken Gegner, weil man solche Mittel nicht rechtfertigen könne.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Zensurmaßnahmen
Für problematisch hält er den neuen Medien-Staatsvertrag, wo man ohne Debatte den § 19 Abs. 1 eingeführt habe. Seither müssen journalistisch-redaktionelle Telemedien sehr vage formulierten Grundsätzen „journalistischer Sorgfaltspflicht“ genügen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit einer „nach den Umständen gebotenen Sorgfalt“ auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit prüfen.
Interessant sind in diesem Kontext die inkriminierten Aussagen selbst, wenn einem Text etwa „negativ generalisierende Aussagen über Migranten“ unterstellt werden. Der Autor wird in einem solchen Falle mit einem Zwangsgeld oder mit dem Vorwurf der Volksverhetzung bedroht.
Seit 2021 durchforsten die Landes-Medienanstalten mit Hilfe von KI die Texte auf wie es heißt „potentiell rechtswidrige Inhalte“. Die Frage ist aber, warum man dann nicht die Strafverfolgungsbehörden stärkt, sondern deren Arbeit im Vorfeld von dazu nicht einmal ausgebildeten Personen erledigen lässt?
Auch kritischen Büchern geht es an den Kragen. Sie werden mit dem Aufkleber „Umstritten“ versehen. Demokratie sei Haltung, heißt es in der Stellungnahme und man fordert vom Gesetzgeber den ausdrücklichen Auftrag, Leser vor gefährlichem Gedankengut zu warnen.
Man fragt sich an solchen Stellen des Buches, wie es ganz allgemein um den Bildungsstand der Bevölkerung bestellt ist, wenn offen zu betreutem Denken aufgerufen werden kann. Wenn der Bibliotheksverband der norddeutschen Bundesländer davon spricht, Literatur unsichtbar machen zu wollen, indem er zum Ende des Jahres 2025 der Bibliothek des Konservatismus (BdK) in Berlin die Mitgliedschaft gekündigt hat, dann ist das Ausdruck eines reaktionären Kulturkampfes.
Auch Drohungen gegen missliebige Veranstaltungen aufgrund geschürter Medienkampagnen nehmen zu. Ein Polit-Journal wie Der Spiegel, das vor Jahrzehnten noch regierungskritisch war, tut sich damit hervor, für die Entlassung unbequemer Wissenschaftler einzutreten, da sie (so die Begründung) Verschwörungstheoretiker seien und ein Talk-Master wie Markus Lanz fordert die Entlassung des FDP Klimaexperten Steffen Heutrich, weil dieser sich kritisch zum Temperatur-Mittelwert geäußert hatte.
Das System der Denunziation
N.H. verweist hier auf eine leider hohe Zahl solcher Begebenheiten hin und fügt hinzu, dass eine Atmosphäre der Einschüchterung und des Mitläufertums entstanden ist.
Mit den Meldestellen gegen Hass und Hetze seien Denunziations-Portale entstanden, die an diffusen und nicht justiziablen Begrifflichkeiten festmachen, was an totalitäre Staaten erinnert.
Flankierend hierzu sieht der Autor die Ergänzung des § 188 Stgb (Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens). Eine Art von neuer Majestätsbeleidigung.
Wer sich dagegen dem undifferenzierten Nazi-Vorwurf ausgesetzt sieht, wird bei den nicht zu politischer Neutralität verpflichteten Meldestellen keine Hilfe zu erwarten haben.
Das Selbstverständnis von Correctiv ist dabei das von „Kriegern im Kampf gegen rechts“ um die Narrativ-Hoheit und will dabei die gesamte etablierte Presse auf seiner Seite wissen.
Das erklärte Ziel ist eine resiliente Informationsgesellschaft, mit der die Zukunft der Demokratie gestaltet werden soll. Durch die auch internationale Vernetzung entsteht hierbei eine beträchtliche Lenkungsmacht.
Es entsteht ein Komplott aus Verfassungsschutz und NGOs gegen eine Opposition, die als rechte Demokratiegefahr interpretiert wird.
Den Bürgern wird signalisiert, dass sie unter Beobachtung stehen und dass kritische Äußerungen erfasst werden.
N.H. zitiert Josef Franz Lindner, Prof. für öffentliches Recht an der Uni Augsburg, der dem Verfassungsschutz juristische Begriffstricksereien zur Erweiterung der eigenen Befugnisse unterstellt. Auch der Staatsrechtler Dietrich Murswiek kritisiert die Behörde für ihre Begriffsaufweichungen, mit denen sie oppositionelle Bestrebungen als extremistisch abwertet. Man verwechsele dort Kritik an der Regierung mit Kritik an der Demokratie.
Internationale Dimension und europäische Medienkontrolle
Seit geraumer Zeit hat die EU das Zepter bei der Sanktionierung von digitalen Plattformen übernommen, die sie zu einem EU-Verhaltenskodex gedrängt hat, der das Äußern „legaler“ Meinungen nicht behindern soll. Allerdings nährt der Inhalt des EU „Code of conduct on countering illegal hate speach online“ starke Zweifel an dieser Zusicherung.
Das eigentlich zentrale Problem dabei ist der Begriff der Desinformation selbst, weil er in hohem Maße beliebig und kaum einzugrenzen ist.
Diese Medienkontrolle hat sich die EU bereits 27 Millionen € kosten lassen!
Dies alles übrigens in trauter Eintracht mit Google, Facebook & Co, sowie länderübergreifend.
Es gibt eine Unzahl solcher geförderter Projekte, in welche die politische Klasse einige Millionen € an Steuergeld hat fließen lassen, wobei der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht von 2025 diese Finanzierung scharf gerügt hat.
Natürlich betrifft der Desinformationskrieg auch die Auslandsberichterstattung, weshalb es nicht verwundern muss, wenn etwa Russland mit einem eigenen Netzwerk kontert.
Der Digital Services Act und globale Wahrheitsagenturen
Der Digital Service Act ist dabei das zentrale Gesetz der EU zum Umgang mit Desinformationen, das 2024 in Kraft getreten ist.
Wer aber sind eigentlich die vertrauenswürdigen „Trusted Flagger“, auf deren Meldungen die Plattformen sofort reagieren müssen? Von welcher und wessen Kompetenz ist hier die Rede?
Im Klartext bedeutet das nämlich, dass ohne richterliche Anordnung zu verfahren ist und damit ohne wirksame Widerspruchsmöglichkeit.
Der Autor geht davon aus, dass es hier gar nicht um illegale Inhalte geht, sondern vorrangig um eine Narrativkontrolle. Er spricht von einer Ungeheuerlichkeit, wenn Suchmaschinen sich auf Informationen konzentrieren sollen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber „zu den in der Verordnung ermittelten systemischen Risiken“ beitragen. Das sei eine offene Aufforderung zur Meinungskontrolle im Staatsauftrag.
Der Bundesgerichtshof hatte hierzu geäußert, dass ein solches Anliegen illegitim sei, aber das Berliner Kammergericht hat am 28. Sept. 2025 in zweiter Instanz geurteilt, dass digitale Plattformen aufgrund des DSA z.B. alle Beiträge löschen dürfen, wenn sie den Leitlinien der WHO widersprechen.
Der Kodex, auf den sich die EU beruft, stammt aus ihrer eigenen Feder. Dabei sind die Faktenchecker und Desinformationsforscher stets mehrheitlich regierungsnah und oft von der EU finanziell abhängig. Es sei – so der Autor – ein Instrumentarium geschaffen worden, mit dem jedwede unliebsame Opposition buchstäblich ausgeschaltet werden kann.
Zwar gebe es Schlichtungsstellen, aber die Chancen auf einen Erfolg sind gering bei einer Organisation, die im Beirat der Bundesnetzagentur vertreten ist.
Bei Facebook spricht man davon, über eine Technologie zu verfügen, die problematische Beiträge zu erkennen imstande sei. Mit anderen Worten: Es werden Entscheidungen an Maschinen delegiert.
Auch die WHO hat mittlerweile ein eigenes System zur digitalen Überwachung und Analyse der öffentlichen Meinung eingerichtet. Es wird eine ständige Ausforschung der Medien betrieben, um Gegenstimmen zu ermitteln und zu neutralisieren.
Bei der UN ist man selbstverständlich nicht untätig und lässt über die Untergeneralsekretärin mitteilen: „Die Wissenschaft gehört uns“. Man bekennt sich dort offen zum Einsatz von Influencern mit großer Fangemeinde, die positive Botschaften verbreiten können.
Als zentrale „Wahrheitsagentur“ der UN benennt N.H. das „Institute for Strategie and Dialogue“.
Der psychologische und militärische Informationskrieg
Selbstverständlich funktioniert die Wahrheitskontrolle auch im Dienste der NATO. Hier geht es um einen Krieg der Köpfe, wenn im Umfeld hybrider Kriegsführung die öffentliche Meinung dominiert werden soll.
Der Autor geht dabei auf den Propagandakrieg im Umfeld des Ukraine-Konfliktes ein, wobei sich ein geradezu unglaubliches Netzwerk aus Geheimdient, Medienplattformen und den Akteuren der sog. Zivilgesellschaft offenbart. N.H. spricht von einer beobachtbaren militärisch-geheimdienstlichen Überwachungseskalation. Dabei gehe es grundsätzlich nicht um Einzelfälle, sondern grundsätzlich um eine Überwachung und Erfassung „aufsässiger Kommunikation“.
Mit einer besonderen Focussierung auf das, was als politisch rechts gedeutet wird, ergibt sich eine gewisse Schieflage. Zugleich aber werden bestimmte Leute zu pro-russischen Schlüsselakteuren, wenn sie sich z.B. gegen Russland-Sanktionen aussprechen. Dabei gerät die Rechts-Links Dichotomie ein wenig ins Wanken und es gelangen „Russland-Versteher“ und EU-Kritiker auf eine gemeinsame Feindesliste.
Der Autor zitiert den US-Medienwissenschaftler Marshal McLuhan mit der Aussage, der dritte Weltkrieg sei ein Guerilla-Informationskrieg, bei dem man zivile und militärische Aktionen nicht mehr trennen könne. Das vermittele sich im Kontext eines medial-privat, militärisch-geheimdienstlich und international agierenden Wahrheits-Netzwerkes unter der Aufsicht und federführenden Kontrolle maßgeblicher politischer Kreise als Ausdruck eines interessengeleiteten Informationskartells mit umfänglichen Sanktionsmöglichkeiten.
Es gibt keine davon befreiten gesellschaftlichen Ebenen mehr. Die medial hoch aktive Propaganda erreicht die Subjekte unmittelbar und differenziert, so wie ausgestattet mit der Aura von Wissenschaftlichkeit.
Der betriebene Aufwand mit dem Ziel einer Festigung (oder Rettung) der Demokratie, könnte als Kuriosität beschrieben werden, wenn denn alles nicht durchaus bedrohlich wäre. Die erkennbare Bereitschaft, mit Fälschungen und willkürlichen Behauptungen und begrifflichen Setzungen politischen Gleichschritt erzwingen zu wollen, ist eine Bankrott-Erklärung der herrschenden Pseudo- Eliten.
Hinter einem Schlagwort wie Medienkompetenz verbirgt sich eine beabsichtigte Immunisierung gegen abweichende Meinungen.
N.H. verweist in seiner umfangreichen Recherche mehrfach auf Corona und kommt zu dem Ergebnis, dass hier die Probe aufs Exempel veranstaltet wurde und dies sowohl auf psychologischer, als auch auf organisatorischer Ebene.
Sanktionen und Parallelen zur Geschichte
Im Fadenkreuz der Faktenchecker stehen kritische Publizisten. Ein engmaschiger Filter sorgt dabei für Sanktionen wie Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme elektronischer Geräte, bis zur gesellschaftlichen Ausgrenzung oder Kündigung.
Auf einer nach oben offenen Skala der Verfehlungen, ist ein differenzierter Maßnahmenkatalog entstanden, der seine Wirkung nicht verfehlt. Die hier involvierten „Trusted Flagger“ sind das bezahlte Fußvolk des Wahrheitskomplexes, der weit mehr ist, als eine Stasi-Propagandaabteilung, jedoch argumentativ sehr ähnlich, wenn etwa eine Kritik am Heizungsgesetzt, der Energiewende oder der CO2-Abgabe zum Verlust des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung führt.
Das müsste ehemalige DDR-Bürger daran erinnern, dass Beschwerden über Fluglärm mit der Ablehnung des militärischen Schutzes durch die UdSSR gleichgesetzt wurden.
Der Desinformationsbegriff zieht sich wie ein roter Faden durch alle relevanten Institutionen.
Fazit und Lösungsansätze des Autors
Die Frage lautet: Was kann man da eigentlich noch machen?
Hierzu macht der Autor eine ganze Reihe von Vorschlägen, die für eine Rückabwicklung stehen, aber dazu ist viel Optimismus erforderlich, haben sich doch die Agenten des Systems sehr wohnlich eingerichtet und denken wohl kaum daran, ihre Sessel zu räumen.
Die vom Autor gewollte ersatzlose Streichung repressive Maßnahmen gegen die Meinungsfreiheit ist eigentlich alternativlos.
Das wirft die weitere Frage auf, wie es denn weitergeht, wenn es nicht dazu kommt? Oder,- anders gefragt, welche politische Konstellation wäre denn vorstellbar, von der solche Schritte zu erwarten wären?
N.H. definiert den Wahrheitskomplex als ein im Wesentlichen militärisch-geheimdienstliches Projekt.
Eine Rückabwicklung hält er nur für möglich, wenn sich ein Widerstand gegen die Militarisierung unserer Lebensbereiche organisieren lässt.
Die zunehmend offene Unterdrückung sei ein Ausdruck der rapiden Abnahme des Vertrauens in staatliche und staatsnahe Organisationen.
Man müsse sich bewusst machen, dass der Technokratentraum einer Einschränkung der Meinungsfreiheit wesentlich auf zwei Prinzipien beruhe, dem alten Prinzip der Zentralisierung der Macht und dem noch neuen Phänomen der Möglichkeiten durch die Digitalisierung.
Um dies umfänglich zu erkennen, sei ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung nötig!
Nicht von ungefähr sei der maximal bürgerferne Zentralismus der EU mit seinem dysfunktionalen Parlament und den hochgradig verwischten Zuständigkeiten, bei nur minimaler demokratischer Kontrolle, das zentrale Standbein bei zugleich nur geringer öffentlicher Aufmerksamkeit.
Das zweite ist eine weitreichende Digitalisierung möglichst aller Lebensbereiche, mit der die Überwachung perfektioniert werden soll.
Der Autor empfiehlt an dieser Stelle abschließend, dass wir uns aus den künstlich geschaffenen Abhängigkeiten unseres Alltagslebens befreien sollten, um unsere Autonomie zurückzuerlangen.
Ein sehr aktuelles Buch, das große Beachtung verdient!
Das Buch ist im Westend-Verlag erschienen und hat 284 Textseiten
ISBN 978-3-98791-352-5
Einführung und 6 Kapitel mit Untertiteln