Jurablogs: Richterin verkündet „leider“ einen Freispruch
(…) Denn mehrfach betonte sie bei der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte „leider“ nicht zu widerlegen wäre, dass die Zeugen „leider“ den Anklagevorwurf nicht stützen konnten und dass „leider“ nach dem Grundsatz in dubio pro reo auf Freispruch zu erkennen war.
Leider den Zweifelsgrundsatz anwenden?
(…)