Es soll Coronaleugner geben. Deren Existenz ist allerdings noch nicht bewiesen. Die Regel hingegen sind Fehlzuschreibungen, da es sich lediglich um Kritiker handelt. Nachweislich gibt es aber den Corona-Aufklärer. Einer davon ist Stefan Homburg. Er ist Professor für Öffentliche Finanzen und Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover.
Auf Twitter (Link zum Account) veröffentlicht er Regelmäßig Informationen zur Coronakrise. Verlinkte Beiträge zum Thema findet man auf seiner Webseite.
Kürzlich veröffentlichte er einen Beitrag zum Thema „Zwangsquarantäne“
Sie gehen für 14 Tage in Zwangsquarantäne, wenn bei einer Kontaktperson ein paar Genschnipsel gefunden werden.
Hier ein Original-Bescheid für ein Kind: Keine Anhörung, Rechtsbehelfe zwecklos, Drohung mit Gefängnis:
Im Bescheid heißt es u. a.
Für den Fall, dass Sie den Aufforderungen der obigen Anordnung nicht ausreichend nachkommen, können Sie zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung abgesondert werden.
Hinweis:
Rein vorsorglich weisen wir auf die Vorschrift des § 75 IfSG hin, wonach derjenige, der einer vollziehbaren Anordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG zuwiderhandelt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldbuße bestraft wird.
Das Infektionsschutzgesetz wurde zuletzt am 19. Juni 2020 geändert. Vorab wurde es an die „Coronapandemie“ angepasst. Anstatt angemessen zu reagieren werden Gesetze geändert, die insgesamt mittlerweile verfassungswidrig erscheinen.
„Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist“
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 27.3.2020 I 587 (rechtzeitig zum Lockdown)
Sie gehen für 14 Tage in Zwangsquarantäne, wenn bei einer Kontaktperson ein paar Genschnipsel gefunden werden.
Hier ein Original-Bescheid für ein Kind: Keine Anhörung, Rechtsbehelfe zwecklos, Drohung mit Gefängnis:https://t.co/F4hIFuDYtg
— Stefan Homburg (@SHomburg) August 5, 2020
Ich habe keine große Lust mehr, längere Artikel zu schreiben, da Artikel von Faktum zum größten Teil ignoriert werden. Wir haben z. B. bereits vor drei VIER Jahren darüber berichtet, dass Black Lives Matter rassistisch ist. Dies hat nur zu Beschimpfungen geführt, wir seien Nazis.