Krieg - Faktum Magazin

Gegen Syrien!
Verletzungen des Völkerrechts.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt klar: Der von Angela Merkel & Co. (im Namen Deutschlands) unterstützte Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien wird als völkerrechtswidrig gewertet. 

Die USA haben zusammen mit Frankreich und Großbritannien völkerrechtswidrig Syrien mit Raketen angegriffen. Hierbei kamen unterschiedliche Marschflugkörper zum Einsatz. Der Angriff wird als „Vergeltungsschlag wegen eines Chemiewaffeneinsatzes“ begründet. Allerdings kommt ein Gutachten des Bundestags zum Schluss, dass diese Begründung „nicht überzeugend“ sei. Der Angriff wird als völkerrechtswidrig durch die Gutachter des Bundestages gewertet.

Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar.

Der Vergeltungsschlag war ohne Absprache mit dem UN-Sicherheitsrat erfolgt. Diesem gehört u. a. Russland an. Man missachtet also sämtliche Instanzen, die einen Widerspruch hätten einlegen können.

May geht über das Parlament hinweg,
Großbritannien versucht sich an einer Begründung

Lediglich Großbritannien hat sich bemüht den völkerrechtswidrigen Akt zu begründen. Die Argumentation, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen besondere (kriegerische) Maßnahme gestatte, um überwältigendes Leid zu verhindern, wird in dem Gutachten ebenfalls verworfen. Wie vermeidet man eigentlich überwältigendes Leid, wenn man vermeintliche Giftgasdepots oder -fabriken bombardiert? Wie schützt man die Zivilbevölkerung wenn eine solche Giftgasanlage detoniert? Es sei einmal dahingestellt, ob es diese Anlagen überhaupt gibt: Wo Raketen fallen, da fallen auch Menschen.

Theresa May, Premierministerin des Vereinigten Königreichs, ist bei dem Einsatz über das Parlament hinweg gegangen. Sie begründet dies mit einer Dringlichkeit zu handeln. Welche Dringlichkeit allerdings? Es ist zu vermuten, dass die USA auf den „Vergeltungsschlag“ gedrängt haben und zeitlichen Druck ausgeübt haben. Zudem ist davon auszugehen, dass sie ihre fehlende Mehrheit im Parlament übergehen wollte.

Der „Vergeltungsgrund“ ist unbewiesen

Der vorgeschobene Grund für den „Vergeltungsschlag“ ist nach wie vor unbewiesen. Ein Giftgaseinsatz der syrischen Regierung steht nicht fest. Zwar gibt es einige verwackelte Amateurbilder, die zeigen, dass Menschen Wasser über den Kopf geschüttet wird. Diese wirken allerdings wie Aufnahmen aus einer Seifenoper. Zudem gibt es fragwürdige Aussagen, die nicht bewiesen sind. Wenn Grundschulkinder in einer Horde über einen lediglich Beschuldigten herfallen, hagelt es Tadel; fallen Regierungen über andere Staaten her, werden anschließend Kommissionen gebildet – geahndet wird nichts

Die westlichen Mächte USA, Frankreich und Großbritannien stellen sich über Moral und Ethik. Wer aber hat die Fäden in der Hand? Natürlich: Es ist der Präsident der Vereinigten Staaten. Ein in sich verschmelzendes Europa würde die Problematik eher verschärfen, wenn es nach Deutschland und Frankreich geht.

Frankreich war am „Gegenschlag“ beteiligt, unsere Bundesregierung hat ihn moralisch unterstützt.

Völkerrechtswidrige Handlungen haben allerdings derzeitig konjunktur: Die Türkei fällt ebenfalls in Syrien ein. Dies wird als Angriffskrieg gewertet – ein solcher ist völkerrechtswidrig.

Der Angriff ist als Terror, gar als Terrorismus zu werten.

Eine völkerrechtswidrige kriegerische Handlung kann man durchaus als Terror bezeichnen. Angela Merkel, die den Angriff guthieß, zeigt sich somit als Freundin des Terrors.

Die Erfordernisse zur Erfüllung einer Definiton des Terrors werden erfüllt:

Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. Laut Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates sind „terroristische Handlungen solche, die mit Tötungs- oder schwerer Körperverletzungsabsicht oder zur Geiselnahme und mit dem Zweck begangen werden, einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen, und dabei von den relevanten Terrorismusabkommen erfasst werden“.

Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.

Wer ein Land mit Raketen angreift, nimmt billigend in Kauf das Menschen sterben. Tötungs- und schwere Körperverletzungsabsichten sind somit vorhanden. Mit diesen Handlungen soll die Regierung von Syrien genötigt werden, abzutreten.

Letztendlich ist der Angriff somit ein terroristischer Akt, der allerdings „regierungsgestützt“ auftritt. Die vermeintliche moralische Überlegenheit westlicher Nationen wackelt.

Interessant ist die Liste der Militäroperationen der Vereinigten Staaten. Dort werden unterschiedliche Verstöße gegen das Völkerrecht durch die USA sichtbar. Die USA leben in einer Tradition der Verletzungen der Völkerrechte. Diese reichen vom „Unerklärten Krieg gegen Frankreich“ und die Indianerkriege bis hin zum aktuellen Angriff auf Syrien.

Aber auch die Bundesregierung mischt nun – zumindest moralisch bestätigend – mit.

Die Regierung und das Grundgesetz

Die Bundesregierung unterstützt den terroristischen Angriff auf Syrien. Angela Merkel spricht von einer Erforderlichkeit des Angriffes.

(…) Die Bundesregierung befürwortet die westlichen Angriffe auf Syrien. „Der Militäreinsatz war erforderlich und angemessen, um die Wirksamkeit der internationalen Ächtung des Chemiewaffeneinsatzes zu wahren und das syrische Regime vor weiteren Verstößen zu warnen“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin. (…)

Vielleicht sollte sich Frau Merkel nur einmal das Grundgesetz ansehen. Dann sollte ihr deutlich werden, wie grundgesetzkonform sie und ihre Regierung ist. Nämlich gar nicht.

In Artikel 26 des Grundgesetzes heißt es:

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Ist eine „moralische Unterstützung“ nicht bereits als eine solche Handlung zu werten, wenn sie von der Bundesregierung kommt?

Informationen zum Völkerrecht gibt es in der Wikipedia. (In diesem Fall kann man auf sie zurückgreifen.)

 

Anmerkungen:

Laut Welt haben sich die USA ein Eigentor geschossen; denn:

Nach dem Luftangriff sind dem russischen Militär eigenen Angaben zufolge zwei nicht explodierte Marschflugkörper in die Hände gefallen. Die Waffen seien zur Untersuchung nach Russland gebracht worden. Das sagte eine Quelle im Verteidigungsministerium der Agentur Interfax. Besonders interessant seien die Steuerung und die radarabweisende Oberfläche der gut erhaltenen Marschflugkörper.

So kann man Kriegstechnologie auch exportieren.