Der Anlass:
Das Wechselmodell als gesetzlich zu verankerndes Leitmodell
Das Wechselmodell als gesetzlich zu verankerndes Leitmodell
Gemeinsame Erklärung Deutscher Kinderschutzbund, Deutsche Liga für das Kind und VAMV:
Wechselmodell als gesetzlich zu verankerndes Leitmodell ungeeignet
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund – Aktuelles
Offener Brief zur gemeinsamen Erklärung Deutscher Kinderschutzbund, Deutsche Liga für das Kind und VAMV
Sehr geehrte Vertreter/innen der herausgebenden Vereine der Erklärung,
die von Ihnen veröffentlichten Gedanken zum Wechselmodell stimmen nur dann, wenn den Eltern die Möglichkeit gegeben wird, diese Lebensform durch Streit, Verweigerung von Kommunikation mit dem anderen Elternteil und ebenfalls der Kooperation dadurch zu verhindern, dass sie weiterhin die Macht über die Kinder und den ausgegrenzten Vater – im umgekehrten Fall wird die Ausnahme nur zur Bestätigung der Regel – durch Gerichts-entscheidung erhalten können.
Sie stellen das Kindeswohl als Entscheidungskriterium dar. „Kindeswohl“ wird im BGB § 1626 Abs. 3 gesetzlich als in der Regel der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen vermutet, abgeleitet aus Artikel 6 Abs. 2 GG als natürliches Recht der Eltern zu Pflege und Erziehung, was ihnen als zuvörderst obliegende Pflicht auferlegt wurde und den Kindern als natürliches Recht auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern erwächst. So das Bundesverfassungsgericht in seinem 1. Leitsatz der Pressemitteilung am 1. April 2014, was durchaus nicht als Aprilscherz verbreitet wurde.
Die gemeinsame Pflege und Erziehung ist also eine Verpflichtung der Eltern, über die die staatliche Gemeinschaft wacht. In einer funktionierenden Ehe von Vater und Mutter sind vielfach die Aufgaben verteilt, auch rollenspezifisch, was über Jahrmillionen zu unserer heutigen Kultur und Zivilisation geführt hat. Seit etwa vier Jahrzehnten soll diese Lebensform nun nicht mehr gelten, sondern Frauen sollen die Kinder, je nach ihren Wünschen auf Kosten der Allgemeinheit- und damit sind nicht die Unterhaltsforderungen, sondern die Ergebnisse von einseitiger Erziehung gemeint – das Lebensmodell Familie zu einem Umbruch dahingehend fordern, dass allein ein Elternteil, nämlich die Mütter die rechtliche Vertretung der Kinder haben und der Rest, nämlich alles, was Kultur und Zivilisation ausmacht, einer Gruppe staatlich bestellter Personen, hauptsächlich von Frauen wahrgenommen werden soll.
Wenn sich Eltern – verheiratet oder nicht miteinander verheiratet – trennen, soll die Form der Ehe dahin aufgelöst werden, dass auch die Familie aufgelöst wird, wodurch keinerlei Bindungen mehr entwickelt werden können, wie die Epigenetik beweist. Dieses von Ihren Verbänden gewünschte Ziel soll dazu führen, dass jeder Mensch soweit frei ist, dass er für alles und jeden als billige Arbeitskraft zur Verfügung steht. Damit ist dann nach Ihrer Auffassung die höchste Stufe des Kindeswohls erreicht.
Dass das jedoch nicht funktionieren konnte, zeigen die vielen Beschwerden darüber, dass die Kinder heute in großer Zahl in den Kindertherapieräumen dahin gebracht werden sollen, unter diesen krankmachenden Zuständen nicht zu leiden, sondern sie sich an diese Zustände anzupassen haben.
Diese Form führt auch dazu, dass diejenigen Frauen, die nicht mit diesem Zustand der Gesellschaft einverstanden sind, die Reproduktion der Gesellschaft durch Geburten wie sie seit Jahrmillionen in der Natur üblich und spezifisch sind, verweigern. Als Antwort auf Kinderwünsche von Frauen, wird dann mit Hilfe der Reproduktionsmedizin versucht, sich ein kleines bisschen Glück zu kaufen, was auf natürlichem Weg verweigert wird.
Die von den Vätern benannte Form der getrennt erziehenden Eltern ist deshalb auch die der paritätische Doppelresidenz. Im Gegensatz zur Definition des Wechselmodells mit den sich feindlich gegenüber stehenden Elternhäusern ist das Ziel die Schadensbegrenzung nach Trennung und Scheidung mit den Erfordernissen, die von Ihnen benannt wurden und die Sie mit Ihren Gefolgsleuten Ihren gemeinsamen Kindern verweigern. Im Gegensatz zum Wechselmodell ist in der paritätischen Doppelresidenz das Kind in zwei Elternhäusern familiär eingebunden: vom anderen Elternteil auch zugelassen oder sogar gefördert. Diese Form wird in wissenschaftlichen Untersuchungen als die zweitbeste Lösung der Pflege und Erziehung nach der Pflege und Erziehung im Elternhaus mit allen verwandtschaftlichen Beziehungen festgestellt.
Dass diese Lebensform teurer wird als die des Residenzmodelles stellt eine Behauptung dar, die nicht nachgewiesen ist. Nimmt man die Kosten und Folgekosten, die aus Trennung und Scheidung entstehen und berücksichtigen wir dabei auch die emotionalen und gesundheitlichen Schäden, die vielfach zu einer ausgegrenzten Karriere führen, wie z.B. mangelnde Schulbildung mit der Folge einer eingeschränkten oder nicht wahrgenommenen Berufsausbildung und die anschließenden Einkommen, ist der Schaden unmessbar –für die Kinder und die Gesellschaft.
Statt weiterhin den Krieg in den Kinderzimmern toben zu lassen und damit bereits zwei Generationen von Kindern an den Rand der Gesellschaft geführt zu haben, sollten Ihre Vereine endlich dazu übergehen, gemeinsam mit den Initiativen, die männer-, väter-, jungen- und familienorientiert arbeiten, gemeinsame Konzepte zu entwickeln, die tatsächlich die besten Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellen und nicht die Vokabel „Kindeswohl“ als Hure des Familienrechts weiterhin zu strapazieren.
Ich warte auf Angebote!