Spätkapitalistische Systementwicklung I - Faktum Magazin

Importierte Armut, prekarisierte Lohnarbeit und
neue soziale Verteilungskonflikte in der deutschen Zuwanderungsgesellschaft

Eine diskurskritische Skizze

von Hartmut Krauss

Vorbemerkung
Im Folgenden behandle ich zunächst einige wesentliche Aspekte der Neustrukturierung sozialer Ungleichheit, wie sie sich objektiv im Zuge politisch fragwürdiger Migrationsprozesse in Vergangenheit und Gegenwart herausgebildet und verfestigt haben, aber im öffentlichen Armutsdiskurs aus politisch-ideologischen Gründen nicht hinreichend berücksichtigt oder gar tabuisiert werden. Demgegenüber wird die Notwendigkeit einer konkreten und differenzierten Konstitutionsanalyse der „Hartz-IV-Bevölkerung“ betont.

Im zweiten Schritt beleuchte ich die tendenzielle Verschlechterung der Verwertungs- und Existenzbedingungen der Ware Arbeitskraft im Zuge der neoliberalen Globalisierung als eigentlichen Problemkern sozialer Ungleichheitsdynamik.

Im abschließenden dritten Teil thematisiere ich dann die Auswirkungen der aktuellen unregulierten Masseneinwanderung auf die Entwicklung sozialer Ungleichheit und deren Wahrnehmung als neue (zusätzliche) Erscheinung sozialer Ungerechtigkeit.

I. Zur Struktur und Beschaffenheit der Armutspopulation im Rahmen des deutschen Sozialsystems

Armut im klassischen Sinne bezeichnet ein Lebensniveau am Rande des physischen Existenzminimums, wie es in weiten Teilen der Welt aufgrund

  1. der Resistenz vormodern-rückständiger Herrschafts- und Sozialverhältnisse,
  2. der Zählebigkeit traditionalistisch-irrationaler (unaufgeklärter) Ideologien/ „Religionen“ als normative Regulierungssysteme,
  3. der damit korrespondierenden Überbevölkerung,
  4. unfairer Wirtschafts- und Handelsbedingungen seitens der westlich-kapitalistischen Staaten und
  5. negativer Klima- und Umweltveränderungen

nach wie vor massenhaft vorkommt.

Im Sinne einer universalistischen Menschenrechtsorientierung ist es deshalb fragwürdig, die Lebenslage von Sozialtransferbeziehern in Deutschland im Vergleich zu absolut verarmten Menschengruppen in nichtwestlichen Weltregionen als „arm“ anstatt als „unterdurchschnittlich“ zu bezeichnen, wie es die sozialstatistische Definition ohnehin nahe legt.

So gilt nach OECD-Kriterien jemand als arm, dessen Einkommen bei unter 50{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens im nationalstaatlichen Referenzrahmen liegt. Außerhalb dieses nationalstaatlichen Vergleichshorizonts zeigt sich nach Sarrazins folgender Behauptung das relative hohe Niveau des in Deutschland kursierenden Armutsbegriffs:

„Deutsche Transferempfänger leben wie der durchschnittliche Tscheche, aber deutlich besser als der durchschnittliche Pole und weitaus besser als der durchschnittliche Türke“ (2010, S. 148).(2010, S. 148).

Das dürfte, so wäre zu ergänzen, auch für Bulgaren und Rumänen sowie insbesondere für Asylbewerber aus Afrika und dem Nahen Osten gelten.

In der öffentlichen Debatte über „Armut in Deutschland“, wie sie im Anschluss an die Einführung der „Hartz IV“-Regelung bzw. der Zusammenlegung der Sozialhilfe und der vormaligen Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II geführt wurde und wird, haben sich zwei entgegengesetzte stereotype Grundpositionen verfestigt:

  1. Der Opfer-Diskurs. Demnach werden alle ALG II-Bezieher pauschal als händeringend nach Arbeit Suchende beschworen, die unentwegt Bewerbungen schreiben, aber trotz des permanent bezeugten qualifizierten Arbeitswillens immer wieder durch die Personalbüros der Unternehmen frustriert und dadurch in subjektiv absolut unverschuldeter Weise aus dem Erwerbsarbeitssystem ausgrenzt werden – wenn sie nicht gerade in Mini- und Ein-Euro-Jobs einer rigiden Ausbeutung unterliegen.
  2. Der Schmarotzer-Diskurs. Demgemäß handelt es sich bei den ALG II-Beziehern weitestgehend oder doch in der Mehrzahl der Fälle um Leute, die vorsätzlich und gezielt auf Kosten der Allgemeinheit das Sozialtransfersystem auszunutzen, um sich so dauerhaft dem System der Erwerbsarbeit zu entziehen und sich dabei unterschiedlichster Methoden bedienen, darunter die bewusste Einplanung von Kindergeld: „Nicht Kinder produzieren Armut“, so Sarrazin (ebenda, S. 149), „sondern Transferempfänger produzieren Kinder.

Hinter diesen beiden Diskursen stehen gegensätzliche (Klientel-)Interessen: Der Opfer-Diskurs wird primär von der „Linkspartei“ und den Wohlfahrtsverbänden vertreten, der Schmarotzer-Diskurs vornehmlich von neoliberalen Kreisen. Als „einen führenden Ideologen der deutschen Armutsdiskussion“ stellt Sarrazin den Kölner Politologen Christoph Butterwegge an den Pranger. Dieser sei „ein typischer Vertreter jener Kaste von Wissenschaftlern, Politikern und Verbandsfunktionären, die Bedeutung daraus gewinnt, dass sie Armut in Deutschland extensiv definiert und intensiv beklagt. Mit der Selbstgerechtigkeit der moralisch Überlegenen bevölkern er und seinesgleichen die Talkshows, wo sie jene niedermachen, die es wagen, mit Daten und Fakten zu kommen.“ (ebenda, S. 86).

Demgegenüber bemüht Sarrazin die Statistik, die zu belegen scheint (wie er sich ausdrückt), dass die Sozialtransferbezieher deutlich mehr Kinder bekommen als der vergleichbare Rest der Bevölkerung.

„Damit wächst in unserem Bildungssystem der Anteil der Kinder aus bildungsfernen Unterschichtfamilien kontinuierlich. Nach Abschluss einer meist wenig erfolgreichen Schullaufbahn schlagen die wenig qualifizierten Kinder großenteils den Weg ihrer Eltern ein und bekommen wieder überdurchschnittlich viele Kinder.“ (ebenda, S. 149f).

Beide widerstreitenden Diskurse unterstellen – wenn auch mit umgekehrtem Vorzeichen – die Bezieher von ALG II im Grunde als homogene Masse. Was demgegenüber sowohl wissenschaftlich als auch politisch und damit auch in der öffentlichen Debatte auf der Strecke bleibt, ist eine umfassende und präzise Erfassung der „Hartz-IV-Bevölkerung“ auf der Grundlage einer differenzierten und multidimensionalen Zusammensetzungsanalyse, die auch subjektive Verarbeitungsprofile der Betroffenen herausarbeitet. Unterbleibt diese wissenschaftlich-analytische Fundierung, dann bewegt sich die Debatte weiterhin auf dem chaotisch-dürftigen Niveau des populistischen Beispiel-Gegenbeispiel-Schlagabtauschs von Talkshows, in der die eine Seite beflissene Dauerbewerbungsschreiber und die andere Seite „Hartz-IV-Playboys“ wie Arno Dübel präsentiert.

Zu erfassen wären zum Bespiel neben der Aufdeckung der Alters- und Geschlechtszusammensetzung, der schulischen und beruflichen Qualifikationen, des Gesundheitszustandes, der Bezugsdauer, des Arbeitsmarktverhaltens, der Teilnahme an sinnvollen und sinnlosen Weiterbildungen etc. a) die unterschiedlichen kausalen Konstellationen der Arbeitslosigkeit insbesondere im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland sowie b) im Verhältnis zu den unterschiedlichen Segmenten der Zuwanderer (EU-Ausländer, Spätaussiedler, Zuwanderer von außerhalb der EU differenziert nach Herkunftsländern und soziokulturellen Hintergründen etc.). Zudem wären unterschiedliche erwerbsbiographische Betroffenheitsprofile zu gewichten (zum Beispiel: junger lediger ALG II-Empfänger ohne Berufserfahrung im Unterschied zum älteren Bezieher, der nach einer langen Berufslaufbahn aufgrund einer Betriebsstilllegung arbeitslos geworden ist). Nicht zuletzt wären aber auch unterschiedliche subjektive Verarbeitungs- und Bewertungsformen der ALG II-Lage zu ergründen. (Um die Extreme zu benennen: Wird der Bezug als katastrophal und unbedingt zu verändern eingeschätzt oder als passable Situationsmöglichkeit, sich mit Glück und Geschick dauerhaft dem Zwang zum Verkauf der eigenen Arbeitskraft zu entziehen?)

Voraussetzung für eine solche längst überfällige Konstitutionsanalyse der „Hartz-IV-Bevölkerung“ wäre die Gewährleistung einer anforderungsadäquaten amtlichen Statistik nach wissenschaftlichen und nicht nach vorgelagerten politischen Bedürfnissen. Tatsächlich aber ist die offizielle Statistik nicht auf der Höhe der Zeit und behindert somit eine solide Debatte über das Verhältnis von Arbeitsmarkt- und Integrationsproblematik. Sarrazin ist in diesem Punkt ohne Abstriche zuzustimmen, wenn er wie folgt bemängelt:

„Die Bundesagentur weist in ihrer Statistik der Empfänger von Grundsicherung zwar die Nationalität der Empfänger nach, sie differenziert aber nicht nach dem Migrationshintergrund, und die Bedarfsgemeinschaften werden nicht nach Nationalität ausgewiesen. Die Statistik der Bundesagentur enthält also weder eine indirekte noch eine direkte Information zum Gewicht der muslimischen Migranten bei den Beziehern von Transfereinkommen“ (ebenda, S. 285).

Auch in Untersuchungen von (zwar staatlich, aber nicht auftragswirtschaftlich) unabhängigen Institutionen wie dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung wird lediglich nach Herkunftsländern und -regionen unterschieden, aber nicht der weltanschaulich-religiöse Sozialisationshintergrund erfasst, wenn zum Beispiel von Afrikanern, Zuwanderern aus dem ehemaligen Jugoslawien oder aus Fernost die Rede ist. Auch im Hinblick auf das Herkunftsland Türkei wäre zu unterscheiden, ob es sich jeweils um Aleviten, säkulare Kemalisten oder sunnitische Muslime handelt. Ebenso werden fälschlicherweise Iraner pauschal als Muslime klassifiziert, obwohl sich unter ihnen zahlreiche Religionslose, Ex-Muslime und islamkritische Personen befinden.

Genau genommen wissen wir also gar nicht hinreichend Bescheid über die realen quantitativen Konturen, qualitativen Verarbeitungsweisen und lagegenerierenden Faktorenzusammenhänge der unterschiedlichen (inhomogenen), in ihrem Profil wahrscheinlich stark divergierenden Teilgruppen der ALG II-Empfänger. (Zum Bespiel: „abgewickelte“ ostdeutsche Vereinigungsverlierer, kinderreiche und bildungsferne orthodox-islamisch sozialisierte Zuwanderer; gering qualifizierte westdeutsche Langzeitarbeitslose mit einer Suchtproblematik etc.)

Dennoch lassen sich folgende Strukturmerkmale hervorheben, die den pauschalierenden „Schmarotzer-Diskurs“ erheblich relativieren, ohne damit allerdings dem ebenso pauschalen „Opfer-Diskurs“ Recht zu geben.

  1. Zu berücksichtigen ist zunächst der Umstand, dass sowohl Alleinerziehende mit kleinen Kindern (bis zu drei Jahren) sowie Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft von der Erwerbsverpflichtung entbunden sind.
  2. Das ALG II („Grundsicherung für Arbeitssuchende“) wird nicht nur von erwerbsfähigen Arbeitslosen im erwerbstätigen Alter bezogen, sondern auch von Erwerbstätigen mit einem Niedrigeinkommen. So erzielte im Herbst 2009 fast ein Viertel der erwerbsfähigen ALG II- Empfänger Erwerbseinkommen. „Etwa ein Achtel hatte dabei ein Erwerbseinkommen von mehr als 400 Euro im Monat“ (Adamy 2010, S. 177). Während alleinstehende ALG II-Bezieher relativ selten erwerbstätig sind, erzielen rund ein Drittel der Paar-Gemeinschaften mit Kindern ein Erwerbseinkommen. 15,4 Prozent von ihnen gingen zum genannten Zeitpunkt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ohne von der eigenen Erwerbsarbeit alleine existieren zu können. Auch von „den alleinerziehenden Müttern und Vätern gehen immerhin noch 12,5 Prozent einer sozialversicherten Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nach“ (ebenda, S. 178).Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, ist seit der Einführung des Mindestlohnes die Zahl der sog. Aufstocker nicht nennenswert gesunken. So stockten im September 2016 „in Deutschland knapp 1,2 Millionen Beschäftigte ihr Gehalt mit Hartz-IV-Leistungen auf. Damit gingen 27,6 Prozent der Hartz-IV-Empfänger einer Erwerbstätigkeit nach. Zu den Aufstockern zählen alle abhängig und selbstständig Beschäftigte in Minijobs sowie in Teil- und Vollzeitstellen.“ Damit war 2016 „jeder Siebte der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sozialversicherungspflichtig tätig. 4,6 Prozent der Hartz-IV-Empfänger arbeiteten sogar in Vollzeit. Dazu war fast jeder Zehnte geringfügig beschäftigt.“
  3. Gunnar Heinsohn hat geltend gemacht, dass die „Hartz-IV-Bevölkerung“, die im Februar 2010 6,53 Millionen Menschen umfasste, zu 26 Prozent aus Kindern unter 15 Jahren (1,7 Millionen) bestand. „Im leistenden Bevölkerungsteil von 58 Millionen Bürgern unter 65 Jahren dagegen gibt es nur 16 Prozent Kinder (9,5 Millionen). Doch selbst der 26-Prozent-Kinderanteil in Hartz IV ist nur ein Anfang. Er wird weiter wachsen, weil er bei den Kleinsten schon sehr viel höher liegt. So hatte Bremerhaven vergangenes Jahr zwar ‚nur‘ 33 Prozent der Kinder von 7 bis 15 Jahren auf Hartz IV. Bei den 0- bis 3-Jährigen aber waren es 45 Prozent. Deshalb steht zu befürchten, daß in einigen Jahrzehnten weit mehr als ein Viertel der Menschen in eine Hightech-Gesellschaft mit ihren hohen Qualifikationsanforderungen nicht paßt.“
    Demgegenüber ist aber auch zu berücksichtigen, dass im Oktober 2009 nur in einem Drittel der 3.565 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit ALG II-Bezug Kinder unter 18 Jahren lebten. „Differenziert man nach der Kinderzahl, so haben gut 40 Prozent der (Ehe-)Paare und gut 60 Prozent der Alleinerziehenden lediglich ein einziges Kind zu versorgen. Drei oder mehr Kinder wurden hingegen nur in 127.000 Paarhaushalten und in 68.000 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden gezählt. Rechnet man diese kinderreichen Haushalte zusammen, so entfiel auf sie lediglich ein Anteil von 5,5 Prozent aller Hartz-IV-Haushalte“ (Adamy 2010, S. 174).Aktuell zeigt sich folgendes Bild: „Im März (…) gab es rund 2,66 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber über 7,18 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Rund 886.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und knapp 6,4 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter rund 2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Januar 2017).“Arbeitslose versus Empfänger - Faktum Magazin
  4. Auffällig ist, dass bei sämtlichen vorherig zitierten Angaben keinerlei Differenzierung zwischen einheimischen und zugewanderten ALG II-Beziehern und Bedarfsgemeinschaften vorgenommen wird. Dabei ist zu betonen, dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Einheimischen und Ausländern durch das seit 2000 geltende neue Staatsangehörigkeitsrecht nicht mehr greift. Denn: In der Bevölkerungsstatistik werden Kinder mit zwei oder mehreren Staatsangehörigkeiten – auch bei Vorliegen einer ja durchaus verbreiteten orthodox-islamischen Sozialisation mit arabischer oder türkischer Haushaltssprache – als Deutsche ausgewiesen, wenn eine der Staatsangehörigkeiten die deutsche ist. „Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ging durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes die Zahl der neugeborenen ausländischen Kinder in der Bevölkerungsstatistik im Übergang von 1999 auf 2000 um ca. 50{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} zurück.“[7] Damit wurde die statistische Erfassung des Migrationshintergrundes oder gar des sozialisationswirksamen religiös-weltanschaulichen Hintergrundes von Sozialtransferbeziehern zunehmend diffus und uneinheitlich bzw. bleibt gänzlich ausgeblendet.

Diesen erfassungstechnischen Problemhintergrund explizit reflektierend, wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2007 die SGB II-Quoten nach Alter und Staatsangehörigkeit u.a. wie folgt aus:

Betroffene im Alter von insgesamt Deutsche Ausländer
6 – 10 Jahren 15,3{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} 14{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} 27,7{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}
10 – 15 Jahre 13,2{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} 11,5{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} 28,1{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}
15 – 18 Jahre 11,8{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} 10,2{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} 26,3{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}

Daraus ergibt sich, dass eine Konzentration von Kindern in ALG II-Bedarfsgemeinschaften primär bei „ausländischen“ Familien vorzufinden ist, auch wenn diese aus statistischen Gründen eher unzureichend bzw. zu niedrig erfasst werden und ohne dass eine nähere Aufschlüsselung nach Herkunftsländern und soziokulturellen Hintergründen erfolgt.

Die zentrale These Sarrazins, dass sich die „soziale Unterschicht“ bzw. die Gesamtheit von ALG II-Beziehern annährend gleichförmig dem Arbeitsmarkt bewusst entziehe und stattdessen Kinder aus einkommensstrategischen Gründen in die Welt setze, um so den Sozialtransferbezug gezielt zu erhöhen, ist in Anbetracht der dargelegten Sachverhalte in dieser pauschalen Form unhaltbar. Zutreffend ist vielmehr, dass eine bildungsferne Teilgruppe von Zuwanderern mit einem vormodern-religiös und patriarchalisch geprägten (desintegrativen) Bewusstseins-, Verhaltens- und Sozialisationsprofil eine relativ höhere Reproduktionsrate aufweist, ohne dass dieser Sachverhalt in der amtlichen („politisch-korrekt“ verzerrten und damit ideologisch verwalteten) Statistik adäquat widergespiegelt würde. Fest stehen allerdings folgende Gegebenheiten:

  1. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund zeichnet sich – bei aller Binnenheterogenität – im Vergleich zur einheimischen deutschen Bevölkerungsmehrheit sowohl durch eine deutlich höhere Anzahl von Familien mit Kindern und zum anderen durch kinderreichere Familien aus[8]. Betrachtet man die Gruppe der türkischstämmigen Einwanderer (ca. 3 Millionen Menschen), so zeigt sich, dass dieser Bevölkerungsanteil gemeinsam mit Zuwanderern aus dem Nahen Osten der jüngste ist. „Die Hälfte von ihnen ist jünger als 27 Jahre, 28 Prozent sind sogar jünger als 15. Bei den Einheimischen beträgt dieser Anteil nur zwölf Prozent“ (Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2009, S. 19). Aufgrund der in Migrantenfamilien mit türkischen Wurzeln deutlich höheren Kinderzahl „haben heute schon sieben Prozent der unter 15-Jährigen in Deutschland einen türkischen Migrationshintergrund – doppelt so viele wie in der Gesamtbevölkerung“ (ebenda). Aufgrund der religiös-traditionalistischen Normorientierung stellen außer der türkischen in keiner anderen Einwanderergruppe Familien mit Kindern eine so häufige Form des Zusammenlebens dar, wobei insbesondere der Anteil von Großfamilien mit vier oder mehr Kindern erheblich höher ist als bei Einheimischen[9].
  2. Unabhängig vom Konjunkturverlauf und der Gesamtmenge der registrierten Arbeitslosigkeit ist der Anteil von arbeitslosen Zugewanderten – über einen längeren Zeitraum beobachtet – konstant doppelt so hoch wie der Anteil von Einheimischen ohne Migrationshintergrund. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren so auch 2007 Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren mit 14 Prozent nahezu doppelt so häufig erwerbslos wie jene ohne. Auch gingen 12,6 Prozent ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach gegenüber 8,4 Prozent aller Erwerbstätigen. Vor allem waren davon Menschen ohne einen deutschen Pass mit einer Erwerbslosenquote von 16 Prozent betroffen. Betrachtet man die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei Zuwanderern im Zeitvergleich, dann stieg die Arbeitslosenquote bei Migranten ohne deutsche Staatsbürgerschaft zwischen 1986 und 2006 von 13,7 auf 23,6 um über 70 Prozent. Im Vergleich hierzu erhöhte sich die Arbeitslosenquote der Deutschen – inklusive der Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft – von 8,6 auf 11 um 28 Prozent. Zu beachten ist auch: Von den 2,9 Millionen einkommensschwachen Migranten, die zwischen 1996 und 2006 hinzukamen, waren rund zwei Drittel Paare mit Kindern. Diese Kinder stellten 82 Prozent der seit 1996 hinzugekommenen Kinder in einkommensschwachen Haushalten (vgl. Miegel u.a. 2008). Lag die Erwerbstätigenquote bei den Einheimischen/Deutschen 2006 um ca. 5{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}-Punkte über der des Jahres 1982, so war sie bei den Ausländern insgesamt und bei den Türken um 12 bzw. 15{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}-Punkte zurückgegangen. „Nur 45{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} aller Türken im erwerbsfähigen Alter sind derzeit abhängig oder selbständig erwerbstätig“ (Hönekopp 2007, S. 160).

Festzuhalten ist demnach folgender Sachverhalt:

Ein relevanter Teil der in Deutschland registrierten Armutspopulation entstammt einem Migrationsimport und ist nicht systemimmanent generiert worden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine „Verlagerung“ von Teilen der Bevölkerung aus vormodern-rückständigen, überbevölkerten, zum Teil durch Kriege zerrütteten Ländern, die im Rahmen der hierzulande als „relativ arm“ bezeichneten Lebenslagen ein deutlich besseres Dasein führen als in ihren Herkunftsgebieten und diesen Tatbestand auch subjektiv so widerspiegeln bzw. erleben.

Aktuell ist der Anstieg der vielfach zitierten und sozialpopulistisch instrumentalisierten Kinderarmut in Deutschland ausschließlich auf die verstärkte Zuwanderung infolge des unregulierten Flüchtlingszustroms der letzten Jahre zurückzuführen. So stellt der III. WSI-Kinderarmutsbericht fest, dass im Hinblick auf die in Deutschland geborenen Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund keine nennenswerte Veränderung des Armutsrisikos vorliegt. „Allein in der relativ kleinen Gruppe der Minderjährigen, die selbst in die Bundesrepublik eingewandert sind, hat sich die Armut zwischen 2011 und 2015 von 35,7 auf 48,9 Prozent rasant ausgebreitet. Dies legt nahe, dass der gesamte Zuwachs der Kinderarmut auf das hohe Armutsrisiko der in den letzten fünf Jahren eingewanderten Personen unter 18 Jahren zurückzuführen ist.“

Betrachtet man die Herkunftsregionen, dann zeigt sich folgendes Bild:

Kinderarmut nach Region - Faktum Magazin

Es ist also nicht die „Unterschicht an sich“ bzw. die Hartz-IV-Bevölkerung, die eine hohe Nachkommenschaft aufweist und dementsprechende Sozialtransfereinkommen erzielt, sondern – trotz unzureichender statistischer Datenlage – eine deutlich identifizierbare Teilgruppe in Gestalt vornehmlich bildungsferner, traditionalistisch-islamisch geprägter und sozialisierender Einwanderer.

Rückblickend über einen längeren Zeitraum betrachtet lag die Arbeitslosenquote von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit etwa doppelt so hoch wie die von Deutschen.

Arbeitlosenquote - Deutsche - Ausländer - Faktum Magazin

Auch aktuell bestätigt sich die Einschätzung, dass relative Armut und Sozialtransferbezug in Deutschland insbesondere ein migrantisches Profil aufweist. So ist die Arbeitslosenquote von Ausländern im Vergleich zu Einheimischen 2016 weiter angestiegen und liegt nun fast dreimal so hoch: „Im Juni 2016 waren rund 0,62 Mio. Ausländer und rund 1,99 Mio. Deutsche arbeitslos. Damit hat sich im Jahr 2016 diese Entwicklung bislang jeden Monat weiter verschlechtert. Nach 9,2{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} mehr arbeitslosen Ausländern im Januar 2016 waren es im Juni 2016 sogar 11,9{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} mehr arbeitslose Ausländer als im Vorjahr. Im deutlichen Gegensatz dazu ist die Zahl der arbeitslosen Deutschen regelmäßig gesunken. So waren 2014 3,1{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} weniger arbeitslos als im Vorjahr, 2015 lag der Wert bereits bei -5,8{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}. Und diese positive Dynamik hat sich im Jahr 2016 bislang weiter verstärkt. So waren im Januar 2016 bereits 6,7{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} weniger Deutsche arbeitslos als im Vorjahr; im Juni 2016 lag dieser Wert sogar bei -7,5{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}.“ (11. Integrationsbericht Dezember 2016, S. 192)

Von 2011 bis 2016 ist allein der Anteil der ausländischen Hartz-IV-Empfänger von 19 Prozent auf 27 Prozent gestiegen.

„Von allen Arbeitslosen im SGB II (Hartz IV-Bezug, H.K.) weisen 44,2{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} einen Migrationshintergrund auf, im SGB III ist dies bei 28,7{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} der Arbeitslosen der Fall.“

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass türkisch-muslimische Zuwanderer im Vergleich mit anderen Migrantengruppen mit Abstand am schlechtesten abschneiden.

„Besonders alarmierend sind der hohe Anteil von Personen ohne Bildungsabschluss und die sehr hohe Erwerbslosigkeit unter den Jugendlichen. In kaum einem Bereich verläuft die Integration dieser Herkunftsgruppe wirklich gut“(Berlin-Institut 2009, S. 36).

Der 8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Juni 2010, S. 126) hielt fest:

„Während nur 15{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund im Alter von 20 bis 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss haben, gilt dies für 44{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} der Befragten mit Migrationshintergrund. Am höchsten liegt der Anteil der Unqualifizierten mit 72{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} bei den in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft, von denen fast jede/r Fünfte (18,2{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}) Deutsche/r ist.“

Zudem sind aktuell die Auswirkungen der seit 2014 verstärkt einsetzenden Masseneinwanderung von Asylbewerbern aus Afrika und dem Nahen Osten zu berücksichtigen: In dem Maße, wie anerkannte Asylbewerber aus dem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz herausfallen, werden sie als Arbeitssuchende erfasst. Im Juli 2016 wurden 141.000 arbeitssuchende „Geflüchtete“ registriert, wobei die Zahl der arbeitslos gemeldeten „Flüchtlinge“ nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit monatlich um 10.000 Personen steigt. Zudem befanden sich 135.000 in Sprach- und Integrationskursen und 32.000 in Förderkursen zur Berufsvorbereitung.

„Insgesamt hat sich bei den Personen aus den Nichteuropäischen Asylherkunftsländern die Zahl der Arbeitslosen deutlich erhöht und zwar im Vorjahresvergleich um 80.000 oder 104 Prozent. In absoluter Betrachtung entfällt die Zunahme weitgehend auf Syrer (+65.000). Die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II aus den Nichteuropäischen Asylherkunftsländern stieg im Vorjahresvergleich um 181.000 oder 79 Prozent. Auch hier fiel die Zunahme bei syrischen Staatsangehörigen am stärksten aus (+160.000 oder +195 Prozent). (S. 12)“

Nach neusten Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom Juli 2017 hatten Ende 2016 43,1 Prozent der Arbeitslosen in Deutschland einen Migrationshintergrund, in den westdeutschen Bundesländern sind es sogar 49,5 Prozent. Bei den 4,3 Millionen „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“, die Hartz IV beziehen, – darunter sog. Aufstocker – lag der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund bundesweit bei 52,6 Prozent, in den westdeutschen Bundesländern sogar bei 59,5 Prozent.

Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund - Faktum Magazin

 

Zu berücksichtigen sind dabei auch die gravierenden Qualifikationsdefizite dieser neu hinzugekommenen Migranten: „Von den arbeitsuchenden Flüchtlingen hatten im Juni 2016 knapp 74 Prozent keine formale Berufsausbildung, 5 Prozent eine berufliche bzw. schulische Ausbildung und gut 9 Prozent eine akademische Ausbildung.“ (IAB-Zuwanderungsmonitor Juli 2016, S. 5) Damit kann diese Hauptgruppe der „Flüchtlinge“ nur einfache Helfer- und Anlerntätigkeiten ausüben, während nur 13 Prozent für fachlich ausgerichtete Tätigkeiten und gut 5 Prozent für Spezialisten- und Expertenberufe geeignet sind. Bereits vor dem Flüchtlingsandrang verhielt es sich so, dass nahezu jeder zweite Arbeitslose in Deutschland mangels höherer Qualifikation nur Helfertätigkeiten ausüben konnte, andererseits aber nur jeder siebte Arbeitsplatz diesem Niveau entspricht (arbeitsmarktpolitischer Angebots-Nachfrage-Widerspruch). Nach Schätzungen anhand gemeldeter offener Stellen gibt es deshalb auch nur 154.000 relevante Arbeitsplätze für die überwiegende minderqualifizierte Masse der Asylanten.

Im März 2017 verharrte die Zahl der als arbeitslos registrierten Flüchtlinge bei knapp 180.000.

„Knapp 700.000 Flüchtlinge bezogen zuletzt im Dezember 2016 Hartz-IV, rund 50 000 mehr als im November 2016. Die Zahl umfasst auch Kinder, Ältere und Kranke.“

Im Reklameheft der politisch-ideologischen „Refugees-welcome“-Komitees und der hinter ihnen stehenden Asylindustrie durfte die realitätswidrige Parole „Mit den Flüchtlingen den Fachkräftemangel überwinden“, nicht fehlen. Im Nachhinein muss nun diese von vornherein leicht als Fake-Propaganda durchschaubare Behauptung als enttäuschte Hoffnung verniedlicht werden. „Die Hoffnung, der Fachkräftemangel könne kurzfristig durch Flüchtlinge zu beheben sein, hat sich in Luft aufgelöst“, erklärte die Vorsitzende der Agentur für Arbeit in Niedersachsen und Bremen, Bärbel Höltzen-Schoh, Ende Mai 2017. Die große Mehrheit der Geflüchteten verfügte nur über marginale oder gar keine Schulbildung.

„Zudem klafften die Selbst- und Fremdeinschätzung der eigenen Fähigkeiten oft auseinander. Selbst die Hoffnung einiger Unternehmen auf Eignung von Flüchtlingen für Helfertätigkeiten habe sich als ‚Illusion‘ herausgestellt.“

Wenn aber vor dem Hintergrund der vielfach beschworenen „Digitalisierung der Arbeitswelt“ einfache Helfer- und Anlerntätigkeiten zukünftig noch weniger nachgefragt werden als bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt, ist es absurd, die geplatzte Illusion nunmehr zwecks ideologischer Gesichtswahrung in die Zukunft zu verlängern und zu behaupten, die Arbeitsmarktchancen für „Flüchtlinge“ würden sich langfristig auf jeden Fall nachhaltig verbessern. So kam eine Studie in Dänemark zum Ergebnis, dass nur ein Viertel der Flüchtlinge, die zwischen 2000 und 2003 ins Land gekommen waren, zehn Jahre später einer regelmäßigen Beschäftigung nachging Die niedrigste Beschäftigungsquote wiesen Syrer auf.

Eine weitere Studie des dänischen Finanzministeriums brachte ans Licht, dass die Migranten im Jahr 2014, also vor dem Ausbruch der Flüchtlingskrise, dem dänischen Steuerzahler einen Nettoverlust von 28 Milliarden Kronen (ca. 4 Mill. Euro) beschert haben. Insgesamt geht die Studie anhand ihrer Datenbasis davon aus, dass die Immigration für Dänemark ein ökonomisches Desaster gewesen ist. 2016 waren der Studie zufolge 84 Prozent aller Sozialhilfeempfänger Immigranten (Angehörige ethnischer Minderheiten). Zudem fielen extrem hohe Kosten für die Kriminalitätsbekämpfung insbesondere islamischer Immigranten an, die zwei bis dreimal eher Verbrechen begingen als Einheimische und demzufolge auch in den Gefängnissen überrepräsentiert seien. Auch im Gesundheitssystem seien die Immigranten als Dienstleistungsnehmer überrepräsentiert. So liegt aufgrund der hohen Verbreitungsrate von blutsverwandten Ehen unter Muslimen der Anteil von Migranten in den größten dänischen Kliniken für psychische Erbkrankheiten bei 40{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}.

Es kamen (und kommen immer noch) „Flüchtlinge“, geblieben sind und – bei Festschreibung aktueller Regierungspolitik – bleiben werden zum großen Teil Sozialhilfeempfänger.

„So verzeichnen die in Deutschland lebenden Syrer eine Hartz-IV-Quote von 75 Prozent. Ähnliche, wenngleich nicht ganz so dramatische Zahlen gibt es bei Menschen aus dem Irak und aus Eritrea. Diese Ziffer bezieht sich nicht auf Schutzsuchende, die in Sammelunterkünften wohnen, sondern einen eigenen Haushalt bilden.“

Infolgedessen sind die Ausgaben für Sozialleistungen 2016 um 9,8 Prozent auf 59,3 Milliarden Euro gestiegen, das waren 5,3 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr.

Hinter „Soft-fake-Schlagzeilen“ wie diesen „Frühjahrsaufschwung drückt Arbeitslosigkeit auf Rekordtief“ verbirgt sich dann doch folgender Tatbestand: „Die Bundesagentur räumte allerdings ein: Zählt man jene dazu, die sich im März in Trainingsmaßnahmen sowie Aus- und Fortbildungskursen befanden, suchten zuletzt 3,688 Millionen Menschen eine Arbeit. Wegen der vielen Flüchtlinge, die derzeit noch Integrations- und Berufsvorbereitungskurse absolvierten, sei die Unterbeschäftigung im März im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen.

Wir können somit folgende paradoxe Konstellation festhalten:

  1. Was in Deutschland statistisch als „Armut“, „prekäre Lebenslage“ etc. klassifiziert wird, bedeutet für Immigranten häufig einen Wohlstandsgewinn auf Kosten der Einwanderungsgesellschaft und wird deshalb subjektiv völlig anders erlebt und bewertet als von „Sozialpopulisten“.
  2. Zu konstatieren ist ein gravierender Widerspruch zwischen einem beklagten Fachkräftemangel einerseits, der durch Zuwanderung behoben werden soll, bei gleichzeitiger Existenz einer sich erhöhenden Zahl von geringqualifizierten, relativ jungen und disparat sozialisierten Migranten aufgrund einer ungesteuerten und irregulären Zuwanderung andererseits. Vor diesem Hintergrund ist die Fortsetzung einer ungesteuerten Masseneinwanderung, wie sie aus dem großkapitalistischen Unternehmerlager immer wieder zwecks Installierung einer Lohndumpinggruppe und Erweiterung der inländischen Käufermasse durch staatlich subventionierte Konsumenten gefordert wird, radikal zu überwinden und durch eine quantitative und qualitative Zuwanderungssteuerung zu ersetzen.

Fortsetzung:
II. Verschlechterung der Verwertungs- und Existenzbedingungen der Ware Arbeitskraft als eigentlicher Problemkern