Stellungnahme zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion „Wechselmodell“
von Horst Schmeil
Notgedrungen muss die SPD-Bundestagsfraktion auf den Beschluss des BGH reagieren, was mit einschneidenden Veränderungen im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, aber auch mit dem Steuerrecht und Arbeitsrecht verbunden wäre.
Die SPD-BT-Fraktion wählt dafür den kleinsten Nenner und bezieht sich lediglich auf die Verbesserungen für Frauen/Mütter. Sie bleibt dabei zusätzlich in alten Klischeemustern hängen, wie dem angeblichen Gendergap und dem Wunsch aller Frauen, berufstätig und damit erwerbstätig zu sein.
Erfolgsmodell der menschlichen Evolution
Die Bedürfnisse der Kinder werden in keiner Weise berührt, die Väter werden immer noch als diejenigen dargestellt, die lediglich beruflich erfolgreich sein wollen und den Frauen damit die Chance zur Selbstverwirklichung nehmen. Hierbei wird vergessen, dass genau diese Männer und Väter mit ihrer Arbeitsleistung den Familien die Möglichkeit zur Existenzsicherung gaben, während die Mütter bedingt durch die Gabe, Kinder zu bekommen und diese auch in den ersten Lebensjahren intensiv zu begleiten, damit sie ihre Persönlichkeit entwickeln können, eine Lebensform war, die zu Kultur und Zivilisation führte, wie wir sie auf der Welt haben – und zwar durchgängig.
Dieses Erfolgsmodell der menschlichen Evolution soll aufgelöst werden durch eine Vermischung der spezifischen hormonell und genetischen Grundlagen, um der Wirtschaft billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, was u.a. dazu führte, dass es eine Einkommensschere gibt, die immer weiter aufklafft.
Hiergegen soll mit dem Wechselmodell Abhilfe dahingehend geschaffen werden, dass alle erwachsenen Menschen in bisher erwerbsträchtige Tätigkeiten geführt werden, ohne dass damit auch tatsächliche Karrieren gefördert werden, wobei das Streben nach einer Karriere die Menschen unglücklich machen muss, weil sie nie die oberste Sprosse der Leiter erreichen können. Der Lohn dafür ist ohnehin fragwürdig: Viel Geld (was macht man damit, Streit mit dem Finanzamt) und die Unzufriedenheit darüber, dass der Aufstieg nicht schnell genug geht (gehen kann).
Bindungsstörungen durch staatliche Früherziehung
Hierfür stellt die SPD bereits seit mehreren Jahren die Früherziehung der Kinder ab dem ersten Lebensjahr zur Verfügung. Die Kinder leben deshalb ohne die Möglichkeit zum Imprinting , wie es in der Epigenetik bezeichnet wird, – das Aufnehmen der Verhaltensweisen der Eltern, sowie ab dem 4. bis zum 6. Lebensjahr das Überprüfen dieser Verhaltensweisen der Eltern. Das muss zwangsläufig zu Bindungsstörungen führen, die nie mehr aufgearbeitet werden können, weil sich diese Verhaltensweisen in jeder Zelle des Kindes auf dem bestimmten Genom festgesetzt haben. So wie ein Mensch einen rechten und einen linken Fuß hat, die nur als gemeinsam agierende Körperteile zum Laufen geeignet sind, sind auch Vater und Mutter mit ihren strukturell unterschiedlichen Verhaltensweisen für die gesunde Entwicklung von Kindern notwendig.
Diese Erkenntnisse werden von der SPD-BT-Fraktion in keiner Weise berücksichtigt. Die Kinder bleiben auf der Strecke und werden zu Arbeitssklaven erzogen.
Kinder als Opfer der Gleichstellung
Sie besteht auf einer Gleichstellung der Geschlechter, d.h. dass der Mensch an jedem Bein einen halben rechten und einen halben linken Fuß hat. Hierfür sorgt sie dafür, dass Krücken – genannt Kinderkrippe und Kindertagesstätten flächendeckend zu schaffen seien, damit die Eltern auf diesen doppelten Halbfüßen durchs Leben humpeln können.
Wenn der SPD-BT-Fraktion bewusst ist, dass jährlich etwa 200.000 Kinder durch Trennung und Scheidung, die vielfach darauf beruhen, dass es Streit um die familiären Finanzen gibt, die von der Wirtschaft im Einklang mit den Parteien diesen Streit vorprogrammiert haben, ist es unverständlich, dass die tatsächlichen Hintergründe nicht gesehen, beachtet oder bewusst ausgeschlossen werden.
Das „Wechselmodell“ als „Paritätische Doppelresidenz“
Hiergegen soll das Wechselmodell angewendet werden, wenn es dem Kindeswohl dient. Auch diese Formulierung ist eine bewusste Täuschung, da schon der Begriff „Wechselmodell“ fragwürdig ist, weil er aussagt, dass die Kinder von einem feindlichen Lager wechselweise in das andere ziehen müssen, was sich daraus ergeben hat, dass die Rechtsanwälte bei Trennungsverfahren so viel Streit in die Familien bringen, dass die Eltern anschließend vielfach keine Kraft mehr haben, sich über die Kinder auszutauschen.
Hier ist der Begriff „Paritätische Doppelresidenz“ zu benutzen, weil damit verbunden ist, dass die Kinder erleben, dass sie trotz getrennter Eltern – die zweitgrößte Katastrophe im Leben eines Kinders – dennoch weiterhin beide Eltern für sich haben. Um das jedoch zu erreichen, wenn nicht bereits vor der Trennung Beratungsstellen verpflichtend sind, um Lösungen anzustreben, die eine Trennung verhindern, sind die Trennungsberatungsstellen in Familienerhaltungsstellen umzuwandeln.
Der Beruf „Mutter“ als Lösungsansatz
Das jedoch liegt nicht im Interesse der SPD-BT-Fraktion, weil damit keine Arbeitsplätze für Frauen in der Wirtschaft geschaffen werden. Dass jedoch der Beruf „Mutter“ eingeführt werden kann, liegt außerhalb der Denkstrukturen dieser Fraktion. Mit einem Gehalt, das sozialversicherungspflichtig ist, und das sich an der Anzahl der Kinder orientiert, die die Mutter jeweils mit dem Vater gemeinsam aufzieht, sind auch die Frauen sozial abgesichert, sogar in der Rentenzeit. Ein Kitaplatz kostet etwa 1000.- € im Monat!
Eine weitere Kritik ist die Bindung an das Kindeswohl, das im Gegensatz zur paritätischen Doppelresidenz stehen soll. Die neueren Forschungen, die vor allem international zur Verfügung gestellt wurden, haben ergeben, dass die paritätische Doppelresidenz die größtmöglichen Vorteile und die geringsten Schäden bei den Kindern hervorruft. Als Kindeswohl wird bereits in § 1626 Abs. 3 BGB Kindeswohl als in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gesetzlich vermutet. Eine andere Definition ist in keinem deutschen Gesetz gegeben.
Wenn also die bestmögliche Lebensform „paritätische Doppelresidenz“ als kindewohlgefährdend eingestuft wird, ist das eine Abkehr von der Definition aus § 1626 Abs. 3 BGB und der damit verbundenen Ableitung aus Art. 6 Abs, 2 GG, in dem die Eltern das natürliche Recht und die ihnen gleichzeitig zuvörderst auferlegte Pflicht zu Pflege und Erziehung ihrer Kinder haben, woraus das natürliche Recht der Kinder auf Pflege und Erziehung durch die Eltern erwächst.
Wenn das Kindeswohl an erster Stelle steht, ist dieser Begriff zu definieren, was durch die Epigenetik gelungen ist. Diese Definition ist zu übernehmen, um Unklarheiten und persönliche wie willkürliche Deutungen zu verhindern. Die psychologischen Deutungen haben derart viel Leid über Kinder und ihre Familien gebracht. Es ist dringend erforderlich ist, den Begriff zu streichen oder ihm die Definition aus der Epigenetik zu geben.
Den Vätern gleichberechtigt das Sorgerecht mit der Sorgepflicht
Notwendig für die Gleichberechtigung der Eltern ist die Umsetzung des Art. 6 Abs. 2 GG dahingehend, dass mit der Geburt eines Kindes den Vätern ebenso das Sorgerecht mit der Sorgepflicht zusteht, wie den Müttern. Bis das nicht gesetzlich verankert ist, werden die grundgesetzwidrigen Paragrafen noch vielfach dafür benutzt werden, Familien zu zerstören – im Namen des Kindeswohls. Nur wenn nicht um die Privilegien des Sorgerechts gestritten werden kann, wird es darüber keinen Streit mehr geben (können.) Von der SPD-BT-Fraktion ist ein solcher Schritt kaum zu erwarten.