Doppelmoral – Gemeinnützigkeit
Frauen sind gemeinnütziger als Männer
Über die Gemeinnützigkeit von feministischen Netzwerken ging es in unserem Artikel
Feministennetzwerke: Gemeinnützigkeit gegeben?
Dort ging es um verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber einem Frauenverein. Diesem wurde damals die Gemeinnützigkeit aberkannt. Diese ist bei allen feministischen Initiativen zu hinterfragen. Die Ziele und Angebote richten sich insgesamt fast ausschließlich lediglich an Frauen. Dies widerspricht einer Gemeinnützigkeit.
Nun aber sollen Schützenvereine die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen. Die Gemeinnützigkeit wird bei manchen Vereinen hinterfragt, weil sie keine Frauen aufnehmen. Eine Gemeinnützigkeit stellt sich allerdings nicht aus der Frage heraus, wer Mitglied werden kann oder nicht. Dann wären die meisten feministischen Netzwerke, die lediglich „Mitfrauen“ akzeptieren bereits aus dieser Frage ausgeklammert.
Ein Schützenverein bietet mehr als die reine Mitgliedschaft. Nehmen wir einmal das Schützenfest. Ein Schützenfest wendet sich an alle und ist grundsätzlich eine kulturelle Bereicherung. Diese Bereicherung ist in einem feministischen Verein/Netzwerk schwieriger zu finden.
Nun aber soll sich ein Schützenverein rechtfertigen, ob er gemeinnützig ist:
Weil sie keine Frauen aufnehmen: Schützen sollen Gemeinnützigkeit verlieren
Der Menschenrechtler Michael Baleanu äußerte sich auf Facebook folgendermaßen:
Männer! Nicht vergessen!
Bitte beim Finanzamt eine Steuerbefreiung beantragen, da folgende Organisationen als gemeinnützig gelten und Eure Steuerschuld belasten:
– Frauenhäuser nehmen keine Männer auf
– Deutscher Frauenrat e.V.
– Deutscher Juristinnenbund e.V.
– Deutscher Journalistinnenbund
– Gleichstellungsbeauftragten.
Da eine Frau per Geburt gemeinnützig ist, scheint sich die Frage einer Gemeinnützigkeit bei feministischen Vereinen erst gar nicht zu stellen. Dort ist die das Ziel und das Programm zwar immer recht „schlagseitig“, das eine Geschlecht ist allerdings gleicher als das andere.