Angebliche Vergewaltigung
Promi News – Hamburger AbendblattAngebliche Vergewaltigung – Schweizer Staatsanwaltschaft lässt Karl Dall in Ruhe
Keine Berufung seitens der Staatsanwaltschaft: Es bleibt beim Freispruch und 10.000 Franken Entschädigung für Karl Dall.
Quelle: Angebliche Vergewaltigung – Schweizer Staatsanwaltschaft lässt Karl Dall in Ruhe – Promi News – Hamburger Abendblatt
Zürich. Der Entertainer Karl Dall hat im Rechtsstreit um die angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin ein Problem weniger: Die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Berufung gegen den Freispruch des heute 74-jährigen Dall vom vergangenen Dezember, wie sie am Freitag bestätigte.
Allerdings hält die Klägerin an ihrem Berufungsantrag fest, wie die Zeitung „Blick“ unter Berufung auf ihren Anwalt berichtete. Ein Sprecher des Zürcher Obergerichts hatte zuvor der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass „die Privatklägerin ihre Berufungserklärung eingereicht und einen Schuldspruch beantragt hat“. Einen Verhandlungstermin hat das Gericht noch nicht bestimmt.
„Das Urteil hat überzeugt“
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erklärte zur Begründung ihres Verzichts, sie habe inzwischen die ausführliche Begründung des Freispruchs von Dall studiert. „Das Urteil hat überzeugt“, sagte Staatsanwalt Edwin Lüscher der Schweizer Nachrichtenagentur sda.
Karl Dall ist durch eine schwere Zeit hindurch gegangen. Wir brauchen neue Perspektiven auf das Thema.