Gunnar Kunz hat in seinem Blog heute einen nicht-feministischen Rundumschlag gepostet.
Sehr lesens- und nachdenkenswert! Ich habe jetzt nur eine Passage zum Thema „Definitionsmacht“ herausgepickt. Im Artikel geht es aber um weitaus mehr.
Mit anderen Worten: Was künftig zählt, ist einzig die subjektive Sicht der Frau. Sollte sie nach einem gemeinschaftlichen Beischlaf behaupten, sie habe „nur aus Angst vor dem Mann“ mitgemacht, auch wenn der weder gedroht noch Gewalt angewendet hat – Pech für den Betreffenden. Definitionsmacht, nennt man so was. Es gibt keine objektiven Tatbestände mehr, nach denen geurteilt wird, keine Frage nach der Absicht des „Täters“, und die Unschuldsvermutung, ohnehin in solchen Fällen schon bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt, wird praktisch aufgegeben. Warum im Übrigen die Konstruktion einer „Schutzlücke“ Unsinn ist, erklärt Bundesrichter Thomas Fischer in der Zeit.
via Pfützenfische – Der Blog von Gunnar Kunz: Ich verstehe es nicht.