Drittes Geschlecht?
Es gibt nur zwei Geschlechter
und den Zustand „inter“
und den Zustand „inter“
Es geht durch die Medien, die Ewigmorgigen jubeln:
Zeit: Bundesverfassungsgericht für drittes Geschlecht im Geburtenregister
Künftig muss es neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister geben. Die Karlsruher Richter gaben einer intersexuellen Klägerin recht.
Die Möglichkeit, dass es einen weiteren Eintrag neben männlich und weiblich gibt, ist biologisch zumindest gegeben. Von einem dritten Geschlecht zu sprechen, ist allerdings mindestens fahrlässig falsch.
Ziel dieser Verwässerung ist die juristische Einführung der ominösen 60 und mehr Geschlechter, die immer wieder in Queer- und Buchstabenmenschenkreisen aufgeführt werden. Es geht um die faktenresistente Aufhebung der Zweigeschlechtlichkeit.
Ein fundierter Kommentar zum Thema kommt vom Evolutionsbiologen und Autor des Buches Gender-Paradoxon Professor Dr. Ulrich Kutschera.
Den Biologen irritierte der Ausdruck des 3. Geschlechts aus biologischer Sicht. Als Atheist kommt er erneut auf dem katholischen Nachrichtenmagazin kath.net zu Wort. Dort erläutert er die biologischen Fakten.
kath.net:
Drittes Geschlecht?
Biologische Fakten und postfaktische Fiktionen
(…) Mit Verwunderung konnte man vor einigen Tagen in den Leitmedien, wie der FAZ, der Süddeutschen Zeitung, Der Spiegel usw. lesen, es gäbe demnächst ein „Drittes Geschlecht“, welches im Geburtenregister eingetragen werden darf. Diese Schlagzeilen vermitteln der Allgemeinbevölkerung den irrigen Eindruck, man hätte jetzt endlich die schon lange von Vertretern der Gender-Ideologie geforderte „Überwindung“ des binären „Mann-Frau-Denkens“ vollzogen – die sowieso nur sozial konstruierte Zweigeschlechtlichkeit sei jetzt um eine dritte Option erweitert, könnte man annehmen. (…)
Es geht um die Verwässerung des Geschlechterbegriffs. Die Homoehe war noch lange nicht das Ende. Es geht um Beliebigkeit, die sich über jede Biologie hinwegsetzt.
Der Professor erklärt das Phänomen Vanja
Die Person Vanja hat darauf geklagt, dass sie als geschlechtslose Person „ihr Geschlecht“ in das Geburtenregister eintragen lassen kann. Was widersprüchlich klingt, ist es auch. Professor Kutschera erklärt:
(…) Bei Vanja liegt eine Chromosomenanomalie vor, die ich in meinem Fachbuch Das Gender-Paradoxon, 2016 im Detail dargestellt habe – es handelt sich um eine Intersex-Frau, die das Turner-Syndrom aufweist. Diese natürliche genetische Variation kommt mit einer Häufigkeit von 1 zu 5000 Lebendgeburten in europäischen Populationen vor. Und da sind wir schon beim Punkt. (…)
Die AA X0-Turner-Personen werden als Intersex- Menschen bezeichnet, weil eine geschlechtliche Ausreifung zu einer fertilen, fortpflanzungsfähigen Frau, bedingt durch die Chromosomenanomalie, unterbleibt (…)
Daraus folgt: Sie ist den beiden existenten Geschlechten nicht eindeutig zuzuordnen. Daraus entsteht allerdings nicht die Existenz eines weiteren Geschlechtes. Der geschlechtliche Zustand der Person ist schlicht und einfach „nicht eindeutig“. Seit November 2013 gibt es die Möglichkeit, im Geburtenregister die Eintragung für das Geschlecht auszulassen.
Was folgt daraus?
(…) Der Person Vanja sollte man, bei gefühlter Inter-Geschlechtlichkeit, die Option einräumen, sich nicht als dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugehörig definieren zu müssen – ihr Körper produziert (wie alle 44 A X0-Personen) in jungen Jahren, weder Spermien (m), noch Eizellen (w). Neben den zwei Geschlechtern m & w – die Evolution hat im Verlaufe der letzten 500 Millionen Jahre kein weiteres Geschlecht hervorgebracht – sollte es daher die juristische Kategorie „Inter“ geben. (…)
Diese Option gibt es nun bereits seit November 2013. Hinweise auf den „Zwitterparagrafen“ des Preußischen Allgemeinen Landrechts sind ebenfalls irreführend, da hier das Problem nur auf das 18. Lebensjahr der Betroffenen verschoben wurde.
Interessant und wichtig sind die schließenden Worte U. Kutscheras in seinem Beitrag bei kath.net.