Beschneidung von Jungs – ReligionsFREIHEIT?
WAZ: Anklage wegen misslungener Beschneidung (…) Ein Fall in Köln hatte dazu geführt, dass der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1631d BGB) eine Regelung zum Beschneiden von Jungen getroffen hat. Demnach sind sie erlaubt, wenn sie dem „Kindeswohl“ nicht entgehenstehen und medizinisch einwandfrei nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. Genau in diesem Punkt … Beschneidung von Jungs – ReligionsFREIHEIT? weiterlesen
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